- 14.03.2008, 10:15:51
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Vorarlberger Bundesräte legen Tätigkeitsbericht für 2007 vor Skepsis gegenüber Reformchancen der Länderkammer
Wien (PK) - In Fortführung einer nun schon seit dem Jahr 2000
bestehenden Tradition legen die drei Vorarlberger Bundesräte nun
ihren Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Jahr vor. Der
Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss (V) sowie die Bundesräte
Edgar Mayer (V) und Reinhold Einwallner (S) kommen dabei zu dem
Schluss, dass die Interessen des Landes in dem vorgegebenen
verfassungsrechtlichen Rahmen im Bundesrat "nach besten Kräften,
weitgehend gemeinsam und daher auch wirkungsvoll vertreten wurden".
Skeptisch zeigen sich die Vorarlberger Bundesräte bezüglich
Reformchancen der Länderkammer.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sei in Vorarlberg eine enge
Zusammenarbeit der Bundesräte mit dem Landtag und der Landesregierung
gegeben, heißt es weiter in dem Bericht. Obwohl Vorarlberg im
Bundesrat nur mit drei von insgesamt 62 Mitgliedern vertreten sei,
liege das Engagement sowohl bei parlamentarischen Initiativen als
auch bei den Wortmeldungen weit über dem Durchschnitt. So stamme
beispielsweise jede vierte parlamentarische Anfrage an Mitglieder der
Bundesregierung aus Vorarlberg.
Der Bericht hebt vor allem die Gemeinsamkeit der Vorarlberger
Bundesräte bei der Ausübung ihrer parlamentarischen Rechte hervor. So
kam es bei insgesamt 192 Beschlüssen der Länderkammer nur in zwei
Fällen zu einem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten, und zwar bei
der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes und hinsichtlich einer
Entschließung zur Vermeidung von Härtefällen für Betroffene der
Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung, die beide nicht die
Zustimmung des Bundesrates Einwallner fanden. Hingegen erhielten die
zehn wegen der Betroffenheit von Länderzuständigkeiten
zustimmungspflichtigen Gesetzesbeschlüsse jeweils einhellige
Unterstützung durch die Vorarlberger Bundesräte. Durchwegs gemeinsam
ausgeübt wurde auch das Interpellationsrecht im Rahmen
parlamentarischer Anfragen.
Zur Diskussion um eine Reform des Bundesrats hält der Bericht in
seinen Schlussbemerkungen fest, diese Diskussion sei nach wie vor von
gegensätzlichen Standpunkten geprägt, die selbst in den Landtagen
unterschiedlich beurteilt und offensichtlich nicht koordiniert werden
können. Auch dem Regierungsprogramm würden sich keine Anhaltspunkte
dafür entnehmen lassen, dass in diesem Bereich ein politischer
Konsens gefunden worden wäre, heißt es. (Schluss)
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