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Tauschitz: Umfassende Reform beim Kleinen Glücksspiel beschlossen

BZÖ und SPÖ schwenken auf ÖVP-Kurs ein. VP-Dringlichkeitsantrag mit umfassenden Maßnahmenpaket beim Kleinen Glücksspiel im Landtag einstimmig angenommen.

Klagenfurt (OTS) - "Das so genannte Kleine Glücksspiel muss zum Schutz der Jugend und Spielsüchtiger besser kontrolliert und massiv eingeschränkt werden", begründet VP-Clubobmann LAbg. Stephan Tauschitz den heute im Landtag von der ÖVP eingebrachten Dringlichkeitsantrag mit einem konkreten 10-Punkte-Maßnahmenpaket.

Die Forderung nach einer Vernetzung zur besseren Kontrolle der Spieler stehe im Vordergrund. "Wenn die Spielenden sich mittels einer elektronischen Zugangskarte identifizieren müssen, wird ihnen damit bereits die Möglichkeit genommen, der Spielsucht zu verfallen. Übersteigen die Spiele ihre finanziellen Möglichkeiten, werden sie gesperrt", erklärt Tauschitz. Es ist auch nicht einzusehen, wieso das Kleine Glücksspiel rund um die Uhr betrieben werden darf.

Es sei erfreulich, dass dem heutigen Antrag von allen Fraktionen die Zustimmung zur Dringlichkeit und zum Inhalt gegeben wurde. Damit haben die zahlreichen Initiativen der Kärntner Volkspartei in den letzten Jahren, für eine verstärkte Reglementierung des Kleinen Glücksspiels letztendlich Erfolg gehabt. Tauschitz erinnert daran, dass ein ähnlicher Antrag der ÖVP im Landtag im Mai letzten Jahres vom BZÖ keine Dringlichkeit erhalten hatte und vom BZÖ-Ausschussvorsitzenden bisher noch nicht behandelt wurde. "Nunmehr ist LH Haider als zuständiger Gewerbereferent gefordert dem Kärntner Landtag umgehend eine entsprechende Gesetzesnovelle zu übermitteln", so Tauschitz.

Das 10-Punkte-Maßnahmenpaket im Detail:
1.Verstärkter Schutz von Jugendlichen entsprechend der Bestimmungen im § 6 a des niederösterr. Spielautomatengesetzes; insbesondere verstärkte Kontrolle, dass Zutritt wirklich nur mit einem amtlichen Personalausweis möglich ist.

2.Betätigung an Geldspielapparaten soll nur mehr möglich sein, wenn durch eine elektronisch unterstützte Karte der Nachweis der Alterslegitimation er-folgt.

3.Anhebung der Altersbegrenzung für Zutritte zu Spielhallen und Lokalen mit Geldspielapparate auf 21 Jahre.

4.Reduktion der Öffnungszeiten von Spielhallen, in denen Geldspielapparate aufgestellt sind von max. 14.00 - 22.00 Uhr.

5.Verpflichtende Spielerregistrierung und Verwaltung der Spielerdaten in einer zentralen Datenbank.

6.Aufnahme von Bestimmungen, wonach der Betreiber von Geldspielappara-ten dafür Sorge zu tragen hat, dass bei begründeter Annahme, dass bei ein-zelnen Spielern durch das häufige Spielen die Existenz gefährdet wird, die-se Spieler dauerhaft oder auf bestimmte Zeit das Spielen untersagt wird und im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Verpflichtung, der Betreiber für die dadurch eingetretenen Verluste haftet (ähnlich dem NÖ-Modell, § 6 a Abs. 3).

7.Stärkere Beschränkung der Geldspielapparate in Lokalen und in Spielhallen; sowie Konzentration auf nur wenige Spielhallenstandorte.

8.Verbot von gratis Alkoholausschank in Lokalen und in Spielhallen, in denen Geldspielapparate aufgestellt sind; generelles Alkoholverbot in Spielhallen mit Geldspielapparaten und in abgetrennten Räumlichkeiten von Lokalen, in denen Spielapparate aufgestellt sind.

9.Verbot von Kreditvergaben in Spielhallen bzw. Lokalen mit Geldspielappara-ten an Spieler.

10.Die Einnahmen aus dem sogenannten "Kleinen Glücksspiel" sollen für Jugendförderung und Sozialwesen (Pflegeheime) zweckgebunden werden. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

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Tel.: +43 (0463) 5862 DW 14
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