- 05.03.2008, 14:22:36
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KORREKTUR zu OTS0255: vida: Kompetenzausweitung bei 24-Stunden-Betreuung bleibt unzumutbar
Einigung im Ministerrat bringt keine Verbesserung für Betreuungspersonal und KlientInnen
Wien (vida/ÖGB) - KORREKTUR zu OTS0255: Im vierten Absatz muss es
richtig lauten: "Eine Kompetenzausweitung in dieser Form führt zu
einer gesundheitlichen Gefährdung der Betreuungsbedürftigen, bürdet
den BetreuerInnen-ohne entsprechende Ausbildung -komplexe
pflegerische Aufgaben auf und bringt den gesamten Arbeitsmarkt unter
Druck", so Steinkellner.
vida: Kompetenzausweitung bei 24-Stunden-Betreuung bleibt unzumutbar
Einigung im Ministerrat bringt keine Verbesserung für
Betreuungspersonal und KlientInnen
"Die heutige Einigung der Regierung zur Kompetenzausweitung in der
24-Stunden-Betreuung ändert nichts an unseren Kritikpunkten", sagt
der stellvertretende vida-Vorsitzende Willibald Steinkellner zum
aktuellen Verhandlungsergebnis. Grund dafür: Weiterhin soll keine
verpflichtende Ausbildung für die BetreuerInnen vorgeschrieben
werden, die Ausweitung auf medizinisch-pflegerische Tätigkeiten soll
nach dem Entwurf beibehalten bleiben, die Gefahr des Lohndumpings und
der Verdrängung von qualifiziertem Personal durch BetreuerInnen ohne
entsprechende Ausbildung bleibt bestehen. ++++
Im morgigen Sozialausschuss steht der Gesetzesentwurf zur Änderung
des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und des
Hausbetreuungsgesetzes, das die 24-Stunden-Betreuung regelt, auf der
Tagesordnung. Die heutige Ministerrats-Einigung geht nicht auf die
grundsätzlichen Kritikpunkte der Gewerkschaften ein. "Auf die
Qualität der Betreuung wird nicht geschaut. Eine verpflichtende
Ausbildung für die BetreuerInnen ist nach wie vor nicht vorgesehen",
kritisiert Steinkellner. Im Gegensatz dazu müssen Heimhilfen, die in
der mobilen Betreuung tätig sind, eine mindestens 400-stündige
Ausbildung absolvieren.
Auch die Ausweitung der Kompetenzen der 24-Stunden-BetreuerInnen
auf medizinisch-pflegerischer Tätigkeiten, wie das Setzen von
Insulininjektionen, soll beibehalten werden - es ist geplant, diese
Kompetenzausweitung auch in der Gewerbeordnung für die
selbstständigen BetreuerInnen festzuschreiben.
"Eine Kompetenzausweitung in dieser Form führt zu einer
gesundheitlichen Gefährdung der Betreuungsbedürftigen, bürdet den
BetreuerInnen - ohne entsprechende Ausbildung -komplexe pflegerische
Aufgaben auf und bringt den gesamten Arbeitsmarkt unter Druck", so
Steinkellner. Durch das Gesetz drohe eine Verdrängung qualifizierter
Pflege- und Betreuungskräfte. "Nicht-ausgebildete BetreuerInnen
hätten nach dem vorliegenden Entwurf mehr Kompetenzen als
ausgebildete Fachkräfte - und das zu Niedrigstlöhnen; denn ein
bundesweit einheitlicher und fairer Mindestlohn für die
24-Stunden-BetreuerInnen ist ebenfalls noch ausständig", so
Steinkellner abschließend.
ÖGB, 5. März 2008
Rückfragehinweis:
vida Öffentlichkeitsarbeit
Martina Fassler
Tel: 01/54641-117
martina.fassler@vida.at
www.vida.at
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