- 15.02.2008, 10:52:34
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Bartenstein: Umfassendes Beschäftigungspaket für Österreichs Jugend
Wien (BMWA/OTS) - Sichere Beschäftigung junger Menschen in
Österreich hat höchste Priorität, auch weil die Lehrlinge von heute
die dringend benötigten Fachkräfte von morgen sind. Dafür haben wir
gemeinsam mit den Sozialpartnern ein breit angelegtes
Jugendbeschäftigungspaket geschnürt. Es umfasst die Weiterentwicklung
bestehender und die Einführung neuer Maßnahmen", sagt Wirtschafts-
und Arbeitsminister Martin Bartenstein. Nach intensiven
Gesprächsrunden mit den Sozialpartnern wurde das
Jugendbeschäftigungspaket nun in Begutachtung geschickt. Die
Begutachtungsfrist endet am 10. März 2008.
Die Eckpunkte des Jugendbeschäftigungspakets:
Ausbau der Ausbildungsgarantie durch überbetriebliche
Lehrausbildung
Die überbetriebliche Lehrausbildung wird ergänzend zum weiterhin
prioritären betrieblichen Lehrstellenangebot als Element der
Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre ausgebaut und als
gleichwertiger und regulärer Bestandteil der dualen Berufsausbildung
eingerichtet. Ziel ist, dass die gesamte Ausbildung bis zum
Lehrabschluss im Rahmen der "Ausbildungsgarantie" absolviert werden
kann - bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Bemühungen zur
Vermittlung auf eine betriebliche Lehrstelle. In diesem Sinne wird
die überbetriebliche Lehrlingsausbildung auf das gesamte Berufsbild
sowie auf die ganze Lehrzeit ausgerichtet.
Insbesondere für die Zielgruppe der "älteren" Jugendlichen
(Drop-Outs oder auch andere Jugendliche, die für eine
außerordentliche Lehrabschlussprüfung in Frage kommen usw.) werden je
nach Bedarf auch über das Angebot der überbetrieblichen
Lehrausbildung hinausgehende Qualifizierungsmöglichkeiten (z.B.
Facharbeiterintensivausbildungen, AMS-Kurse usw.) mit dem Zweck der
Vorbereitung auf eine Lehrabschlussprüfung eröffnet.
Lehrstellenförderung NEU:
Die Lehrstellenförderung stellt künftig insbesondere auf
Qualitäts- und Bedarfskriterien ab. Bei den Lehrlingsstellen der
Wirtschaftskammer wird die dafür erforderliche Förderinfrastruktur
eingerichtet.
Basisförderung: An Stelle der bisher für jedes Lehrverhältnis
gewährten einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 1000
Euro wird ein neues System einer differenzierten, bedarfsgerechten
Basisförderung eingeführt. Das an der Höhe der tatsächlich bezahlten
kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung ausgerichtete
Förderungsmodell sieht nach Lehrjahren gestaffelte Beihilfensätze
vor.
Im 1. Lehrjahr soll die Höhe der Beihilfe drei
Lehrlingsentschädigungen, im 2. Lehrjahr zwei
Lehrlingsentschädigungen sowie im 3. und 4. Lehrjahr einer
Lehrlingsentschädigung (bei dreieinhalb Jahren Ausbildungsdauer einer
halben Lehrlingsentschädigung) entsprechen. Förderungsvoraussetzung
ist, dass der Lehrvertrag über das ganze Ausbildungsjahr aufrecht war
oder durch Zeitablauf geendet hat.
Dieses neue System wird für Lehrverhältnisse, die ab 28. Juni 2008
beginnen, eingeführt.
Blum Bonus II:
Der bisher schon sehr erfolgreiche Blum Bonus wird
weiterentwickelt. Damit können Beihilfen an Lehrberechtigte gewährt
werden, die insbesondere folgenden Zwecken dienen:
- Förderung des Anreizes zur Ausbildung von Lehrlingen
- Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung
- Förderung von Ausbildungsverbünden
- Aus- und Weiterbildung von Ausbildner/innen
- Zusatzausbildungen von Lehrlingen
- Förderung der Ausbildung in Lehrberufen entsprechend regionalem
Fachkräftebedarf
- Förderung des gleichmäßigen Zugangs von jungen Frauen und jungen
Männern zu den verschiedenen Lehrberufen.
Unter diesen Anknüpfungspunkten für die Förderungsmöglichkeiten
ist im Sinne der Weiterentwicklung des bisherigen Blum-Bonus auch die
Förderung der erstmaligen Ausbildung von Lehrlingen enthalten.
Diese Förderung soll für folgende Unternehmen gewährt werden:
- Für neu gegründete Unternehmen: für alle Lehrlinge, die
innerhalb von fünf Jahren ab Neugründung einen Lehrvertrag erhalten,
- für Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden: für alle
Lehrlinge, die innerhalb eines Jahres ab Einstieg in die erstmalige
Ausbildung eingestellt werden,
- für Unternehmen, die nach einer Unterbrechung von zumindest drei
Jahren seit dem letzten Lehrabschluss wieder in die
Lehrlingsausbildung einsteigen: für alle Lehrlinge, die innerhalb
eines Jahres ab Wiedereinstieg des Unternehmens einen Lehrvertrag
erhalten.
Qualitätsbonus:
Die Qualitätsförderung soll für Betriebe, deren Lehrlinge sich zur
Mitte der Lehrzeit erfolgreich einer Qualitätsprüfung unterziehen,
gewährt werden.
Weiterbildungsbonus:
Weiterbildungsmaßnahmen von Ausbildnern zur Sicherstellung eines
hohen fachlichen und pädagogisch-didaktischen Standards sollen ebenso
gefördert werden
Erfolgsbonus:
Es soll auch Prämien für Lehrabschlussprüfungen mit
ausgezeichnetem oder gutem Erfolg geben.
Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das gesetzlich
vorgeschriebene Berufsbild hinausgehen und dadurch das
Qualifikationsniveau weiter erhöhen, sollen ebenfalls gefördert
werden. Auch Ausbildungsverbünde des jeweiligen Berufsbildes sollen
gefördert werden.
Ausbildungsübertritt und Mediation:
Nach Vorschlag der Sozialpartner wird eine gesetzliche Grundlage
für eine beidseitige Auflösbarkeit des Lehrverhältnisses durch den
Lehrberechtigten oder den Lehrling zum Ende des ersten (bei längerer
Lehrzeit auch des zweiten) Lehrjahres nach verpflichtender
Durchführung eines Mediationsverfahrens geschaffen
(Ausbildungsübertritt).
Gleichzeitig wird die Verpflichtung des Arbeitsmarktservice zur
Vermittlung des Jugendlichen auf einen alternativen Ausbildungsplatz
festgelegt. Die neue Auflösungsmöglichkeit soll keinen Spielraum für
willkürliche Auflösungen von Lehrverhältnissen eröffnen. Deswegen
wird die Auflösung nur zu ganz bestimmten Zeitpunkten möglich sein
und ein vorgelagertes Mediationsverfahren auf die Lösung von
Konflikten hinwirken, um alle Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des
Lehrverhältnisses auszuschöpfen.
Kann die Auflösung durch den Lehrberechtigten aber trotzdem nicht
verhindert werden, ist der Lehrling, der die Fortführung der
Ausbildung in einem Lehrberuf anstrebt, durch das Arbeitsmarktservice
auf einen adäquaten Ersatzausbildungsplatz zu vermitteln, um den
Abschluss der beruflichen Erstausbildung sicherzustellen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerbüro: Mag. Maria Mittermair-Weiss, Tel.: (01) 711 00-5108
Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel.: (01) 711 00-5130
mailto: presseabteilung@bmwa.gv.at
Internet: http://www.bmwa.gv.at
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