- 15.02.2008, 09:31:53
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ÖAMTC kritisiert EU-Pläne für neue Verkehrssicherheitsrichtlinie, die nur auf Strafverschärfungen zielt
Club sieht dringlichere Probleme: Ausländische Verkehrssünder rasen weiterhin ungestraft durch Österreich
Wien (OTS) - Die EU-Kommission bastelt gerade an einer neuen
Verkehrssicherheitsrichtlinie. Der Entwurf soll Ende Februar
veröffentlicht werden. "Was bis dato durchsickert, lässt allerdings
befürchten, dass dieser Vorstoß in die falsche Richtung geht", sagt
ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Die Kommission plant hauptsächlich,
Strafverschärfungen für Geschwindigkeitsübertretungen sowie Alkohol-
und Gurtdelikte zu forcieren. "Zum einen ist die Betrachtungsweise
viel zu eng", kritisiert Pronebner. "Das sind bei weitem nicht die
einzigen Delikte, die viele Unfallopfer fordern. Zum anderen sind
Strafverschärfungen kein Allheilmittel. Prävention und Aufklärung
müssen ebenso Teil der europäischen Verkehrssicherheitsarbeit sein
wie der Einsatz bestehender Sicherheitstechnik." Schon seit Jahren
fordert der ÖAMTC von der Kommission z.B. die verpflichtende
Ausstattung aller Neuwagen mit "Gurtenwarnern".
Ein Kritikpunkt für den Club ist außerdem, dass bereits an neuen
Richtlinien gearbeitet wird, obwohl es noch große Schwierigkeiten bei
der Umsetzung bestehender Beschlüsse gibt. "Seit März 2007 sollten
alle europäischen Staaten die Rahmenbedingungen zur
grenzübergreifenden Vollstreckung von Verkehrsstrafen erfüllen. Bis
dato machen das gerade einmal sieben von 27 Staaten", so die
ÖAMTC-Expertin. Österreich zählt zu den sieben Musterschülern.
Trotzdem kann Österreich nach wie vor nicht alle Verkehrssünder bis
ins Heimatland mit Strafen verfolgen, weil sich ausländische Behörden
einfach weigern, Halter- und Lenkerdaten bekannt zu geben. Der ÖAMTC
fordert daher die Bundesregierung auf, mit allen Nachbarstaaten rasch
Vereinbarungen über die gegenseitige Auskunftserteilung und Amtshilfe
zu treffen, damit auch ausländische Verkehrssünder zur Verantwortung
gezogen werden können.
Zudem ergeben sich bei ausländischen Verfahren immer wieder
Ungereimtheiten, weil es z.B. noch immer keine EU-weit einheitlichen
Verfahrensgarantien gibt, die überall im Ausland ein faires Verfahren
gewährleisten. "Hier sollte die EU tätig werden, bevor neue Projekte
halbherzig in Angriff genommen werden", so die ÖAMTC-Juristin
abschließend. "Die EU-Kommission soll sich vor allem darum kümmern,
dass die Rechte der Bürger gewahrt werden. Strafverschärfungen sind
individuelle Entscheidungen der Mitgliedsländer."
(Schluss)
Rückfragehinweis:
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Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
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