- 15.02.2008, 09:12:45
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BM Schmied: "Mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem als zentrale Aufgabe. Neues Hochschul-Studienberechtigungsgesetz ermöglicht Menschen mit Studienberechtigungsprüfung den Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen"
Wien (OTS) - In Zukunft sollen auch Pädagogische Hochschulen die
Möglichkeit erhalten, für Menschen ohne Reifeprüfung
Studienberechtigungsprüfungen abzuhalten. Das sich in Begutachtung
befindliche neue Hochschul-Studienberechtigungsgesetz schafft dafür
die rechtliche Grundlage. Damit soll es vergleichbare Möglichkeiten
geben wie an den Universitäten. Bisher gab es eine entsprechende
Regelung für die früheren Pädagogischen Akademien, nicht jedoch für
die neuen Pädagogischen Hochschulen. Die bereits an den Pädagogischen
Akademien abgelegten Studienberechtigungsprüfungen werden weiter
gelten.
"Diese Maßnahme schafft mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem.
Menschen ohne Reifeprüfung sollen auch die Möglichkeit haben, sich an
den Pädagogischen Hochschulen anzumelden und eine
Studienberechtigungsprüfung abzulegen. Sie können sich damit an den -
an den Pädagogischen Hochschulen bestehenden - Aufnahmeverfahren
beteiligen. Ich möchte die besten und kompetentesten Personen für den
Lehrberuf und daher möglichst vielen Menschen die Möglichkeit geben,
sich an den Auswahlverfahren zu beteiligen", so Unterrichtministerin
Claudia Schmied.
Diese Regelung ist allerdings eine Übergangsregelung. Im Sinne einer
möglichst gleichen Regelung der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer
an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sollen die
Bestimmungen des Hochschul-Studienberechtigungsgesetzes in die
nächste Novellierung des Studienberechtigungsgesetzes mit einer
entsprechend adaptierten Vollziehungsklausel für das
Unterrichtsministerium aufgenommen werden. Das wurde auch mit
Bundesminister Johannes Hahn vereinbart.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Nikolaus Pelinka
Tel.: (++43-1) 53 120-5030
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