• 31.01.2008, 09:47:02
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Rack: Postöffnung ist fix - ab 2011 mehr Angebot bei gleicher Versorgungssicherheit

Europaparlament beschließt weit reichenden Kompromiss zur Postliberalisierung

Brüssel, 31. Jänner 2008 (ÖVP-PD) Die Öffnung der Postmärkte in
Europa ist unter Dach und Fach. Heute beschließt das Europäische
Parlament in Brüssel in zweiter Lesung einen mit dem Rat
ausgehandelten Kompromisstext zur Postrichtlinie. "Das Briefmonopol
wird mit dem 1. Jänner 2011 endgültig fallen. Mehr Wettbewerb
bringt dann mehr Wahlfreiheit für die Verbraucher - allerdings bei
gleichen Standards und garantierter Versorgungssicherheit", sagte
heute der steirische ÖVP-Europaparlamentarier Univ.-Prof. Dr.
Reinhard Rack. "Wir haben lange und gut verhandelt, um alle Fragen,
die im Kommissionsvorschlag nicht ausreichend gelöst waren, nun
umfassend zu beantworten. Die Qualität der Postdienste ist nun
ebenso sichergestellt wie die Finanzierung des Universaldienstes
und die Stellung der Mitarbeiter", so Rack. ****

Der Ministerrat hatte diese vom Europäischen Parlament in erster
Lesung festgelegten Präzisierungen und Änderungen im Wesentlichen
unverändert akzeptiert. Die Märkte für Briefe unter 50 Gramm werden
spätestens am 31.12.2010 vollständig geöffnet. Solange dürfen die
Länder noch einen so genannten reservierten Bereich für nationale
Postdienstleister aufrechterhalten. Für die neuen EU-
Mitgliedstaaten soll diese Frist um zwei Jahre verlängerbar sein.
"Damit haben wir die Interessen aller Mitgliedstaaten an Bord",
sagte Rack. Die Übereinkunft sieht auch vor, dass in jedem EU-Land
die Vorschriften des Tarif- und Arbeitsrechts eingehalten werden
müssen. "Dumpinglöhne wird es nicht geben", betonte der ÖVP-
Europaparlamentarier.

Um bis zum Auslaufen der Übergangsfristen am 31.12.2012
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollen Postdienstleister, die
im eigenen Land noch Monopolanbieter sind, keine Zulassung in
bereits vollständig geöffneten Märkten bekommen. "Für die
Übergangszeit bis zu einer vollständigen EU-weiten Marktöffnung ist
eine solche Regelung sinnvoll und notwendig", sagte Rack. Zur
Finanzierung der flächendeckenden Versorgung können die
Mitgliedstaaten einen Fonds einrichten, in den alle
Postdienstleister einzahlen. Alternativ können die Mehrkosten eines
Universaldienstes durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden. "Die
EU-Kommission kann die jeweiligen nationalen Modelle auf
Übereinstimmung mit den EU-Regeln überprüfen, um auch hier
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden", so Rack.

Im Hinblick auf das von vielen angesprochene Thema der
Berücksichtigung der Bedürfnisse blinder und sehbehinderter
Menschen meinte Rack, dass diese Frage entgegen einer Reihe von
Interventionen im Richtlinientext ausreichend und vor allem im
Sinne der Betroffenen mehrfach abgesichert sei, nicht zuletzt auch
durch Bestimmungen des Weltpostvertrages. "Wir sollten darauf
setzen, dass in allen Mitgliedstaaten unsere nationalen Gesetzgeber
ihre subsidiären Zuständigkeiten nutzen, um auch für diese
betroffene Personengruppe möglichst gut abzusichern, was auf
europäischer und internationaler Ebene bereits garantiert ist. Der
zuständige Minister Faymann ist hier in der Verantwortung", so Rack
abschließend.

Rückfragen: Univ. Prof. Dr. Reinhard Rack MEP, Tel.: +32-2-284-5773
(reinhard.rack@europarl.europa.eu) oder Mag. Philipp M.
Schulmeister, EVP-ED Pressedienst, Tel.: +32-475-79 00 21
(philipp.schulmeister@europarl.europa.eu)

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