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Amon: Lehrlingskündigung kommt für ÖAAB nicht in Frage

Sozialpartner müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein

Wien (OTS) - Zur aktuellen Diskussion rund um das Thema Lehrlinge sagte heute, Donnerstag, ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Werner Amon, "dass man derzeit aus Sozialpartnerkreisen einiges hört, das mich besorgt stimmt".

So sei zum Beispiel davon die Rede, dass es zu einer Lockerung der Kündigungsmöglichkeiten für Lehrlinge kommen solle. Es ist "für den ÖAAB denkunmöglich, dass es zu einer Lockerung der Bestimmungen im Zusammenhang mit Lehrlingskündigungen über das derzeit bestehende Maß hinaus kommt", erklärte der ÖAAB-Generalsekretär. "Für den ÖAAB sind die gesetzlichen Möglichkeiten des § 15 Berufsausbildungsgesetz ausreichend."

Jegliche weitere Eingriffe würden erhebliche Probleme im Zusammenhang mit der Ausbildungsgarantie verursachen. "Ich hoffe sehr, dass sich Arbeiterkammer und ÖGB als Teil der Sozialpartner hier ihrer Verantwortung bewusst sind und keinen, mitunter für junge Menschen nachteiligen Kompromiss eingehen", erklärte Amon.

"Ein junger Mensch, wenn er nach Abschluss des 9. Schuljahres, eine Lehre beginnt, ist mitten in seiner persönlichen Entwicklung. Daher ist es neben einer Gesamtverantwortung der Gesellschaft auch eine Verantwortung der Wirtschaft, den jungen Menschen Halt und Perspektiven zu geben", betonte Amon.

Anderen, derzeit in Diskussion stehende Maßnahmen, wie einer Weiterentwicklung des BLUM-Bonus bzw. der Lehrstellenförderung, steht Amon grundsätzlich positiv gegenüber, wenn "eine zielgerichtete Förderung gewährleistet ist", so Amon.

Auch der Vorschlag der Bundesobfrau der Jungen ÖVP, Abg.z.NR Silvia Fuhrmann, nach einem Mindestentgelt für Lehrlinge in der Höhe von 500 Euro, ist für Amon diskussionswürdig. "Wenn wir einen Mindestlohn von 1.000 Euro für Vollzeitkräfte realisieren, so erachte ich, angesichts der eklatanten Unterschiede bei den Lehrlingsentschädigungen, ein Mindestentgelt für einen sinnvollen Vorschlag", erklärte Amon abschließend.

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