Klement: Offener Brief an Minister Dr. Dimitrij Rupel
Wien (OTS) - Der Kärntner FPÖ-NAbg. DI Karlheinz Klement richtete heute folgenden Offenen Brief an den slowenischen Minister Dr. Dimitrij Rupel:
Betrifft: Kärntner Ortstafeln
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Rupel,
bezugnehmend auf Ihre Äußerung zur Frage der Kärntner Ortstafeln sind folgende Feststellungen zu treffen:
1. Bisher wurde es strikt vermieden, daß Staaten, die den EU-Vorsitz führen, eigene Probleme vorbringen, um sie aus der Position des Vorsitzführenden zu aktualisieren oder zu lösen. Wir hoffen, daß Slowenien während seiner Ratsvorsitzführung nicht mit diesen Gepflogenheiten bricht.
2. Wenn Sie der Auffassung sind, daß die Kärntner Ortstafelfrage vor einem Europäischen Gericht behandelt werden solle, so pflichten wir Ihnen aus folgenden Gründen bei:
- In seinem Bericht vom 12. Dezember 2007 über Menschenrechte in Österreich
hat der Commissioner for Human Rights, Mr. Thomas Hammarberg, den Bericht über den Vollzug des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch Österreich für die allernächste Zeit angekündigt. Wir sehen diesem Bericht mit Spannung entgegen.
- Es gibt Klagen von zweisprachigen Kärntnern, denen es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich ist, sich frei zu ihrem Volkstum zu bekennen.
Durch Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit wird solchen zweisprachigen Österreichern das Menschenrecht verweigert, selbst die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zur slowenischen Minderheit bei Zensuserhebungen selbst, frei und demokratisch zu bestimmen.
- Bei Volkszählungen in Österreich werden wegen des Fehlens von gesetzlichen Bestimmungen keine Daten über "Volkstumszugehörigkeit und Muttersprache" sondern ausschließlich über die "Umgangssprache" erhoben.
Aufgrund der Angabe Erstsprache "Deutsch" und Zweitsprache "Slowenisch" werden solche Kärntner von Staats wegen gegen ihren Willen der slowenischen Volksgruppe zwangszugeordnet. Eine einflußreiche politische Lobby verhindert Zensuserhebungen über "Volkstumszugehörigkeit und Muttersprache", warum?
- Laut der Volkszählung 2001 gibt es im Bundesland Kärnten 9.925 gemischtsprachige Personen mit beiden Umgangssprachen "Deutsch und Slowenisch". Ihnen allen wird das Menschenrecht zufolge Art. 3 des Rahmenübereinkommens zum Schutze nationaler Minderheiten verweigert, die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zur slowenischen Minderheit selbst, frei und demokratisch zu bestimmen.
- In der Folge werden manipulierte Umgangssprachendaten von Organen des Staates zweckentfremdet und in rechtswidriger Weise dazu verwendet, die Amtssprachen- und Ortstafelbereiche, die Schulsprengel, Schuldirektorenbesetzungen, Postenvergaben und Minderheitengebiete festzulegen und sind Ursache für den seit Jahrzehnten andauernden Ortstafelkonflikt in Kärnten.
Bedingt durch diese Mißstände gibt es auch Klagen von betroffenen Kärntnern beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezugnahme auf den Art. 8 der EMRK.
Aufgrund dieser Situation kann eine dauerhafte Lösung der Kärntner Ortstafelfrage nur erreicht werden, wenn es eine Minderheitenfeststellung gibt, bei der die Muttersprache und das freie Bekenntnis zum Volkstum erhoben wird (Südtiroler Modell).
Im weiteren sei festgehalten, daß es an der Republik Slowenien liegt, für die deutsche Minderheit in ihrem Einflußbereich diejenigen Rechte einzuführen, die es für die slowenische Minderheit in Österreich schon längst gibt.
Völkerverständigung und ein gedeihliches Zusammenarbeiten von Nachbarländern kann nur funktionieren, wenn sich beide Staaten ernsthaft darum bemühen.
Hochachtungsvoll
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS
Abgeordneter zum Österreichischen Nationalrat
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