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Neuer KAV-Erlass schafft Turnusärzten mehr Zeit für ihre Ausbildung

Ärztekammer begrüßt "erste nachhaltige Verbesserung im Rahmen der schon lange propagierten Ausbildungsoffensive"

Wien (OTS) - "Grundsätzlich positiv" beurteilt die Ärztekammer die jüngst vom Wiener Krankenanstaltenverbund verabschiedete "Rahmenleitlinie Medizin und Pflege", die insbesondere die Zusammenarbeit von Turnusärzten mit dem Pflegepersonal regelt. Es sei dies eine Chance, die Turnusärzteausbildung in Wien aufgrund des Wegfalls ausbildungsirrelevanter Tätigkeiten nachhaltig zu verbessern, betont Erik Huber, Vorsitzender der Ausbildungskommission der Ärztekammer für Wien. ****

Vor allem der Wegfall des von den Turnusärzten heftig bekämpften "Spritzenerlasses" sei ein schlagender Erfolg im Bemühen der Ärztekammer, den Turnusärzten eine adäquate postpromotionelle Ausbildung zu gewährleisten. "Waren die jungen Kolleginnen und Kollegen bislang durch zahlreiche nicht ärztliche Tätigkeiten in ihrer Ausbildung massiv blockiert, können sie solche Tätigkeiten nun an das Pflegepersonal delegieren." Damit bleibe ihnen endlich mehr Zeit, die sie für die eigentliche ärztliche Ausbildung "auch dringend benötigen", so Huber.

Konkret können folgende Verrichtungen am Patienten, die bislang an vielen Stationen zum Aufgabengebiet der Turnusärzte gehört haben, zukünftig vom Pflegepersonal durchgeführt werden: subcutane Injektionen, Anhängen und Wechseln von Infusionslösungen, Blutdruckmessungen, Blutabnahmen sowie das Setzen von Venenverweilkanülen.

Damit, so Huber, habe der Wiener Krankenanstaltenverbund sowie dessen Generaldirektor Wilhelm Marhold im Rahmen der von ihm selbst angekündigten Ausbildungsoffensive eine erste nachhaltige Verbesserung für Turnusärzte erreicht. Denn diese hätten nun mehr Zeit, sich mit ausbildungsrelevanten Inhalten zu beschäftigen.

Huber denkt hier speziell an die lückenlose Teilnahme an den Morgenvisiten, die bislang nicht immer für die Turnusärzte möglich war: "Eigentlich greift man sich auf den Kopf, dass es erst eines Erlasses der KAV-Führung bedarf, um Turnusärzten die Teilnahme an und das Lernen durch die Visiten zu ermöglichen."

"Viel möglich, aber nichts verpflichtend"

Freilich, ein "Pferdefuß" bleibt: Damit die Tätigkeiten tatsächlich vom Pflegepersonal verrichtet werden können, bedarf es auf Abteilungsebene einer Vereinbarung zwischen ärztlicher und pflegerischer Leitung. "Alle diese Arbeiten dürfen also nur dann durch das Pflegepersonal durchgeführt werden, wenn dies auch dem Willen der ärztlichen und der Pflege-Abteilungsleitung entspricht", erklärt Huber. Mit anderen Worten: Spielen Abteilungsvorstand und Oberschwester (-pfleger) nicht mit, bleibt alles beim Alten. Huber:
"Die Forderung der Ärztekammer, dass es eine wienweite einheitliche Regelung geben muss, ist leider nicht berücksichtigt worden."

Für Huber besteht zusätzlich die Gefahr, dass hinsichtlich der Routinetätigkeiten, die an den einzelnen Abteilungen zu verrichten sind, ein buntes Mosaik an Delegiermöglichkeiten entstehen könnte, was dann zu völlig unterschiedlichen und unübersichtlichen stationsspezifischen Regelungen führen würde. Hier fehle der durchgehende "rote Faden", das Fundament, "denn mit der vorliegenden Regelung ist zwar viel möglich, aber nichts verpflichtend".

Huber appelliert daher auch an die ausbildungsverantwortlichen Primarii, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und dementsprechend engagiert die neue Aufgabenteilung zwischen Turnusärzten und Pflegepersonal zu forcieren. Die neue Regelung könne für Turnusärzte jene Zeit bringen, die sie benötigten, um ihren eigentlichen Aufgaben in Diagnose- und Therapieausbildung nachzukommen. Das sei auch im Sinne von Abteilungsvorständen und komme in weiterer Folge auch "massiv und nachhaltig" allen Patienten zugute, so Huber abschließend. (hpp)

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