Zum Inhalt springen

Energieausweis fix seit 1. Jänner 2008

Fehlende Information für Wohnungsmieter und -käufer

Wien (OTS) - Seit 1. Jänner 2008 gilt die Verpflichtung zur
Vorlage eines Energieausweises von Gebäuden. Bislang aber herrscht immer noch große Unsicherheit über Rechte und Pflichten von Eigentümern und Mietern.

"Wer ein Auto kauft, erhält klare Informationen über dessen Treibstoffverbrauch. Genau das gleiche wird in Zukunft der Energieausweis für eine Wohnung oder ein Haus leisten: Auskunft geben über die zu erwartenden Betriebskosten", erklärt Christian Poprawa, Marketing-Leiter von Saint-Gobain Weber Terranova, einem der führenden Hersteller von Wärmedämmverbundsystemen in Österreich. Eine Maßnahme ganz im Sinne der Konsumenten, denn mit dem Energieausweis sind sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt. Genau wie das Pickerl am Eiskasten wird er in Farben klar signalisieren, ob es sich bei der aktuellen Immobilie um einen Energiesparer oder einen Energiefresser handelt.

Allerdings zeigt sich in vielen Gesprächen mit Konsumenten, auf Messen und bei Informationsveranstaltungen, dass Mieter und Käufer von Eigentumswohnungen noch viel zu wenig über ihre Rechte informiert sind. Haben sie den Miet- oder Kaufvertrag allerdings erst einmal unterschrieben, ist es zu spät. Rechtlich gesehen, ist der Vermieter oder Verkäufer nämlich nicht verpflichtet, aus eigener Initiative einen solchen Energieausweis vorzulegen. Der Mieter oder Käufer kann ihn aber einfordern - seit 1. Jänner 2008 bei allen Gebäuden, deren Baubewilligung nach dem 1. Jänner 2006 erteilt wurde. Ab 1. Jänner 2009 erstreckt sich dieses Recht auf den Energieausweis auf alle Gebäude mit Baubewilligung vor 1.1.2006.

Appell an Bundesminister Buchinger und Konsumentenschutz

"Wir appellieren an Bundesminister Dr. Erwin Buchinger in seiner Verantwortung für Soziales und Konsumentenschutz, an den Verein für Konsumenteninformation, die Arbeiterkammer und ähnliche Organisationen, die Österreicher hinsichtlich ihres Rechtes auf einen Energieausweis zu informieren", betont Poprawa. "Von Seiten der Immobilienwirtschaft dürfen wir dazu nicht viel erwarten. Für die Verkäufer bzw. Inverkehrbringer einer Immobilie entstehen durch eingeforderte Energieausweise Mehrkosten, und es gibt noch keine klaren Regelungen, wer dafür aufzukommen hat."

Von Seiten der Anbieter von Wärmedämmverbundsystemen und der Dämmstoffindustrie wird bereits seit Jahren auf die großen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile umfassender Wärmedämmung und niedriger Energiekennzahlen hingewiesen, denn das Einsparpotential ist seit langem bekannt.

Geringerer Energieverbrauch kann steigende Energiepreise ausgleichen

Rund 40% des gesamten Energieverbrauchs in Europa entfallen auf Gebäude. "78% dieser Energie, rund drei Viertel, können wir problemlos einsparen", ergänzt Poprawa. "Man muss sich nur vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Haushalt plötzlich nur noch ein Viertel des bisherigen Heizwärmebedarfs hat."

Diese Einsparung gewinnt angesichts der explodierenden Energiepreise enorm an Bedeutung. Rohöl ist seit 1999 um 350% teurer geworden, und das schlägt natürlich auf die Kosten für Heizöl und Gas durch. Während sich das durchschnittliche Nettoeinkommen in Österreich von 1999 bis 2005 um 19,3% erhöht hat, ist der Preis für Heizöl extra leicht im gleichen Zeitraum um 80,1% in die Höhe geschnellt - Tendenz weiter steigend.

Poprawa: "Der Energieausweis gibt den Menschen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Miete oder Kauf an die Hand. Sie müssen wissen, wie viel ihres Einkommens sie künftig verheizen werden. Denn darüber werden wir uns alle künftig noch viel mehr Gedanken machen als bisher."

Energieausweis für wen ab wann

  • Ab 1.1.2008 für alle Gebäude* mit Baugenehmigung nach 1.1.2006
  • Ab 1.1.2009 für alle Gebäude* mit Baugenehmigung vor 1.1.2006
  • Der Mieter/Käufer hat das Recht auf einen Energieausweis.
  • Der Vermieter/Verkäufer entscheidet, ob er für jede Wohnung einzeln oder für das gesamte Gebäude einen Energieausweis ausstellt.
  • Innerhalb eines Gebäudes gilt ein Energieausweis für alle vergleichbaren Wohnungen.
  • Gültigkeit des Energieausweises: 10 Jahre

* in jedem Fall alle Wohn- und Bürogebäude; ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, kirchlichen Gebäude, Industriebauten, Landwirtschaft und einiges mehr

Rückfragen & Kontakt:

senft&partner, Pressestelle Weber Terranova
E-Mail: s.senft@senft-partner.at
Susanne Senft, Tel. 0660/219 85 42

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SFT0001