Kickl: Pflegebedürftige auch bei selbstständigen Pflegern nicht vor Abgabenlast geschützt
De facto handelt es sich um ein Angestelltenverhältnis
Wien (OTS) - Auch wenn sich die pflegebedürftigen Menschen bei der 24-Stunden-Pflege einen selbstständigen Pfleger ins Haus nähmen, seien sie damit keinesfalls vor der Last der Abgaben geschützt, warnte heute FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl. Hier handle es sich um eine äußerst trügerische Sicherheit.
Nach allen Definitionen des Arbeitsrechtes sei es nämlich völlig egal, ob der Pfleger selbstständig sei oder nicht, denn de facto handle es sich um ein Angestelltenverhältnis, betonte Kickl. Damit treffe die volle Wucht der Abgaben, also Sozialversicherung, Urlaubs-und Weihnachtsgeld, Überstunden etc. den Arbeitgeber. Das einzige Kriterium, nach dem das Arbeitsgericht entscheide, sei nämlich, was der Pfleger tue. Daraus ergebe sich, dass es sich um ein Angestelltenverhältnis handle. Wenn die Minister Buchinger und Bartenstein das bestreiten, sollten sie auf der Stelle für den Fall einer Klage eine Amtshaftung gewährleisten. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass es rückwirkend von Seiten des Pflegers zu Klagen komme. Man gaukle hier den Menschen eine Sicherheit vor, die in Wahrheit nicht existiere, kritisierte Kickl. Dies sei ein neuerlicher Beweis für den gigantischen Dilettantismus, mit dem SPÖ und ÖVP die Pflegeproblematik behandeln würden.
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