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Kindergeld: HAUBNER: Kindergeld Neu bedeutet weniger Geld für Familien

Lediglich der Verwaltungsaufwand wird erhöht

Wien 2008-01-01 (OTS) - "Wenn Familienministerin Andrea Kdolsky
die Neuregelung des Kindergeldes bejubelt, dann vergisst sie immer zu erwähnen, dass Kindergeld Neu weniger Geld für Familien bedeutet und die Zuverdienstgrenze sogar gekürzt statt abgeschafft wird", so die stellvertretende Klubobfrau des BZÖ Familiensprecherin Ursula Haubner.

Der SPÖ-ÖVP-Kompromiss sei zu Lasten der Familien erzielt worden, sagte Haubner. So habe eine Familie beim bisherigen 30monatigen Bezug 13.080 Euro erhalten. "Bei 624 Euro für 20 Monate sind das nur mehr 12.480 Euro, also ein Minus von 600 Euro. Bei 800 Euro für 15 Monate beträgt die ausbezahlte Summe 12.000 Euro, also ein Verlust von 1.080 Euro. Wenn beide Partner das Kindergeld beziehen steigern sich hier die Kürzungen für die Familien von mindestens 720 bis zu 1.296 Euro. Zusätzlich wird auch die Zuverdienstgrenze statt abgeschafft sogar gekürzt. So hat es bis jetzt eine Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro gegeben, plus eine Härteklausel von 15 Prozent bei Überschreitungen, das bedeutet eine reale Grenze von 16.790 Euro. Bures und Kdolsky haben sich hingegen jetzt auf eine Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro ohne Härteklausel geeinigt, das ist eine absolute Kürzung der Zuverdienstgrenze von 590 Euro pro Jahr." Anstatt die unsinnige Zuverdienstgrenze abzuschaffen, werde gekürzt, weiter abkassiert und zurückgefordert.

Die Ungerechtigkeit der Zuverdienstgrenze werde durch ein drittes Modell jedenfalls nicht beseitigt, sondern lediglich der Verwaltungsaufwand erhöht, kritisierte Haubner. "Mit der Abschaffung der Zuverdienstgrenze könnte man das Kinderbetreuungsgeld beispielsweise mit der Familienbeihilfe gekoppelt ausbezahlen. Das würde eine Verwaltungseinsparung in Millionenhöhe bedeuten", so Haubner.

Die "unsinnigen Zuverdienstgrenzen" will Haubner abgeschafft wissen, was das Kinderbetreuungsgeld zu einer einkommensunabhängigen Familienleistung machen würde. Die Antragstellung soll erleichtert und gleichzeitig mit Familienbeihilfe und Wochengeld gleich beim Finanzamt beantragt werden können.

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