- 21.12.2007, 11:52:10
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- OTS0131 OTW0131
Was mit 1. Jänner 2008 in Kraft tritt - Teil 1
Wien (ÖVP-PK) - Nachstehend listet der ÖVP-Parlamentsklub jene
gesetzlichen Regelungen auf, die mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten.
Erster Teil: Kapitel Äußeres, Justiz, Inneres und Verkehr: ****
ÄUSSERES
- Rotes Kreuz-Gesetz 1. Feber 2008:
Mit diesem Gesetz wurde ein den völkerrechtlichen Verpflichtungen und
außenpolitischen Zusagen Österreich entsprechender Status des
Österreichischen Roten Kreuzes sowie ein ausreichender Schutz der
nach den Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen geschützten Zeichen
geschaffen.
- Streumunitionsgesetz (tritt mit Kundmachung in Kraft) Jänner 2008:
Österreich ist weltweit das zweite Land, das eine derart
anspruchsvolle Rechtsgrundlage geschaffen hat. Mit diesem Gesetz wird
die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung, der Verkauf, die
Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie der Gebrauch und
Besitz von allen Arten von Streumunition verboten.
JUSTIZ
- Schuldenberatungsnovelle:
Verbesserung der Erkennbarkeit "bevorrechteter"
Schuldenberatungsstellen; vor allem besondere Kennzeichnung
anerkannter Schuldenberatungsstellen
- Strafprozessreform:
Reform des außergerichtlichen Vorverfahrens
- Strafprozessreformbegleitgesetz I:
Anpassung der das Hauptverfahren betreffenden Bestimmungen der
Strafprozessordnung an die Vorschriften des mit dem
Strafprozessreformgesetz neu gestalteten strafgerichtlichen
Vorverfahrens
- Strafprozessreformbegleitgesetz II:
Durch dieses Gesetz werden die strafrechtlichen Nebengesetze an die
Änderungen der Vorverfahrensreform angepasst.
- Strafrechtsänderungsgesetz:
Dieses Gesetz, mit dem zwei Regierungsvorlagen zusammengeführt
werden, enthält einerseits das Haftentlastungspaket und andererseits
Neuregelungen zur Bekämpfung der Korruption
- Suchtmittelgesetz-Novelle:
Dieses Gesetz dient der Umsetzung von EU-bedingten (Rahmenbeschluss
2004/757/J) Verschärfungen im Bereich des Suchtmittelmissbrauchs
- Berufsrechtsänderungsgesetz:
Anpassung der Berufsrechte an die geänderten Studienbestimmungen -
Neudefinition der berufsrechtlichen Zugangsvoraussetzungen
INNERES
- Bundesgesetz mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
- Bundesgesetz mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das
Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert wird:
Diese Regierungsvorlagen dienen einerseits der Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 und
andererseits der Schaffung der "Gefährderansprache" als
Sicherheitsmaßnahme für die EURO 2008
VERKEHR
- 29. KFG-Novelle:
Anhebung der Strafe beim Telefonieren am Steuer auf 50 Euro;
Ausweitung des Zeitraums der Winterreifenpflicht und
Schneekettenmitführverpflichtung für LKW;
Winterausrüstungspflicht für PKW;
Abschaffung des Fahrens mit "Licht am Tag";
Finanzbehörden erhalten weitere Möglichkeiten für Zulassungssperren
bei Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe;
Regelung der Erfassung von re-importierten Fahrzeugen in der
Genehmigungsdatenbank.
- Novelle des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes:
In der praktischen Vollziehung des
Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes hat sich gezeigt, dass
insbesondere im Bereich der Auswahl von Dienstleistern für die
beschränkten Bodenabfertigungsdienste sowie im Bereich der
Infrastrukturtarife ein zusätzlicher Regelungsbedarf besteht.
Weiters gibt es im Bereich der Festlegung von Tarifen für den Zugang
zu zentralen Infrastruktureinrichtungen kaum Eingriffsmöglichkeiten
für die Genehmigungsbehörde. Es soll daher für den Fall der
unrechtmäßigen Festlegung der Infrastrukturtarife ein behördliches
Regulativ geschaffen werden.
(Fortsetzung)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at
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