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Volkshilfe fordert Ende des Pflegeverwirrspiels

Die 24h-Pflege lenkt von den anderen großen Pflegeproblemen ab

Wien (OTS) - Für die Volkshilfe Österreich nimmt der Geschäftsführer der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger Stellung und meint "dass die unnötigen Diskussionen um die Verlängerung der Amnestieregelung für die 24 Stunden Betreuung von den großen Pflegeproblemen ablenken. Denn es sind nur rund 5%, die eine solche Pflegeform brauchen. Aber die Volkshilfe fordert eine Verbesserung der Pflegesituation für alle Pflegebedürftigen."

"Es gilt, endlich jene offenen Punkte zu klären, die "unter den Nägeln brennen." so Fenninger.

"Es ist vor allem die Frage, mit welchen Leistungen jemand in Österreich im Fall von Pflegebedürftigkeit jetzt und in Zukunft rechnen kann, beziehungsweise mit welchen Belastungen er rechnen muss, rasch zu beantworten", so Erich Fenninger. Grundsätzlich sollte jeder in Österreich lebende Mensch die Möglichkeit haben "sein leistbares Angebot" im Pflege- und Betreuungsfall zu wählen. Hier gilt es, die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen, mobile Pflege, gemeindenahe betreute Wohnformen, teilstationäre und stationäre Einrichtungen sowie Sondereinrichtungen für spezielle Betreuungserfordernisse müssen flächendeckend zur Verfügung stehen. Als Richtwert für den Vollausbau soll gelten: 2-3 derartige Betreuungsplätze je 1.000 Einwohner.

Auch die Frage der Finanzierung der Pflege und Betreuung muss geklärt werden. Das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden, wird immer höher, daher sollte dieses Lebensrisiko auch solidarisch getragen werden. Es wird auf Dauer nicht machbar sein, dass Pflege ein hohes individuelles Lebensrisiko bleibt. Möglich wäre ein Pflegeversicherungsgesetz, analog zur Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung im ASVG. Die Finanzierung sollte sich nicht ausschließlich auf Erwerbstätigkeit beziehen, sondern auch aus Steuermitteln (Wertschöpfung, Unternehmensgewinn, etc.) sichergestellt werden. Alternativ wäre es im Sinne des Solidaritätsgedankens auch möglich, Pflege durch einen Pflegefonds zu finanzieren. Beiträge in diesen Pflegefonds müssten von allen bezahlt werden, die aus einer Einkommensquelle Einkommen erzielen. Maßgebend für die Berechnung wäre also für alle unselbständigen Erwerbstätigen die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, für selbständig Erwerbstätige das tatsächliche Einkommen, wie es dem Einkommenssteuerbescheid zugrunde liegt.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Robert Hartmann, Tel.: 0676 83 402 239
E-mail: Robert.hartmann@volkshilfe.at

Erwin Berger MAS, Tel.: 0676 83 402 215
E-mail: erwin.berger@volkshilfe.at
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