VP/Grün-Widersprüche um EAG-Börsegang häufen sich
Frais: "Wer hat Windtner den Auftrag für Börsegang am 12. Februar erteilt?"
Linz (OTS) - Weder im Energie AG-Aufsichtsrat noch in der Oö. Landesregierung oder im Oö. Landtag ist bis zum heutigen Tag ein Termin für den beabsichtigten Börsegang der Energie AG beschlossen worden. Trotzdem hat EAG-General Windtner heute im ‚Neuen Volksblatt’ erklärt, den Auftrag zu haben, den Börsegang bis zum 12. Februar umzusetzen. "Schon aus demokratiepolitischer Notwendigkeit muss Windtner offenlegen, wer ihm den Auftrag mit diesem Termin erteilt hat. Denn es ist klar, dass über öffentliches Eigentum nur die demokratisch legitimierten Organe verfügen dürfen - und diese haben bis heute keinen Termin beschlossen", so SP-Klubchef Dr. Karl Frais. Schon der demokratiepolitische Anstand erfordert, dass vor dem Börsegang die bereits eingeleitete Bürgerbefragung stattfindet.
Neben Windtner sorgt auch Grün-Landesrat Anschober für Aufsehen mit seiner Aussage, dass sich die Landesregierung nicht über Beschlüsse des Landtags hinwegsetzen dürfe. "Ein Antrag auf Durchführung des Sonderlandtags vor der Energie AG-Hauptversammlung stand im Oö. Landtag gar nicht zur Diskussion. Ich erwarte mir daher von Anschober, dass auch er dafür sorgt, dass der Sonderlandtag zur Einleitung der Bürgerbefragung vor dem Termin der Hauptversammlung der Energie AG am 19. Dezember stattfindet. Denn Pühringer darf als Eigentümervertreter des Landes und Landesregierungsmitglied bei dieser Hauptversammlung keinesfalls den Sonderlandtag vor vollendete Tatsachen setzen. Kommt der Sonderlandtag zum Ergebnis, dass der Börsegang abgesagt wird, dann muss auch Pühringer in der Hauptversammlung den Börsegang absagen. Andernfalls muss die Hauptversammlung den Börsegang so planen, dass die Bürgerbefragung zuvor verfassungskonform stattfinden kann. Alles andere wäre eine Missachtung des Landtags, die für Anschober ja offenbar ausgeschlossen ist", argumentiert Frais.
Der SP-Klubobmann appelliert an Landesrat Sigl und die Spitzenvertreter von ÖVP und Grün die Bürgerbefragung nicht weiter zu verzögern: "Die Prüfung der Unterschriften auf ihre Gültigkeit muss noch in dieser Woche beendet werden. Sigl hätte dann ohnehin bereits 3 von 4 möglichen Wochen ausgeschöpft. Die gesetzliche Frist ist eine bloße Obergrenze, die beliebig nach unten verkürzt werden kann -schließlich müsste Sigl die Prüfung auch innerhalb von 4 Wochen beendet haben, wenn die SPÖ 6 Monate gesammelt und insgesamt 120.000 Unterschriften vorgelegt hätte."
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SPÖ-Landtagsklub
Mag. Andreas Ortner