Androsch-Verfahren: Entscheidung völlig verfehlt!
Wien (OTS) - "Völlig verfehlt" ist für den Rechtsvertreter des BZÖ, Rechtsanwalt Dr. Michael Rami, das heutige Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien in der Causa Androsch: "Wir haben im Zuge dieses Verfahrens bereits mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien erwirkt, wonach die Äußerung von Dr. Androsch eindeutig den Tatbestand der Ehrenbeleidigung erfülle. Dies steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Über diese Entscheidungen hat sich das Landesgericht unverständlicher Weise hinweggesetzt. Meine Mandanten haben daher Berufung gegen dieses Urteil angemeldet und ich bin überzeugt, dieses Verfahren zu gewinnen."
Rami weist darauf hin, dass Dr. Androsch ein "Weihnachtsvergleichsangebot" unterbreitet wurde, wonach dieser als Entschädigung lediglich die Prozesskosten sowie eine Spende von 1.000 Euro an Licht ins Dunkel zahlen und eine Ehrenerklärung in Form eines Briefes abgeben hätte müssen. Dies wurde jedoch von Dr. Androsch abgelehnt.
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