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Schierhuber: Einfachere Regeln für Cross Compliance

Bagatellgrenze von 250 Euro, Fall der Zehn-Monats-Regel für Grundstücksbesitz

Straßburg, 11. Dezember 2007 (ÖVP-PD) "Die Einhaltung strenger Regeln in den Bereichen Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Tier-und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz ist in der EU Voraussetzung dafür, dass an Landwirte Ausgleichszahlungen geleistet werden. Diese so genannte Cross-Compliance muss aber vernünftig angewendet werden. Aufwändige Verfahren zur Rückforderung von 60 Euro oder bis zu neun Kontrollen verschiedener Stellen pro Jahr sind bürokratischer Unsinn", sagte heute Österreichs Bauernvertreterin im Europäischen Parlament, Agnes Schierhuber. Das Plenum nahm heute mit breiter Mehrheit einen Bericht zu den Direktzahlungen im Landwirtschaftsbereich an, mit dem die Einführung einer Bagatellgrenze wird von 250 Euro gefordert wird: "Es ist nicht sinnvoll, dass ein Landwirt bei jedem Vergehen sofort bestraft wird. Beginnend von einer ersten Verwarnung sollte erst bei fortgesetzten, schwerwiegenden Vergehen bestraft werden. Wenn wir die Verhältnismäßigkeit zwischen Vergehen und Strafe nicht berücksichtigen, haben wir nur einen enormen Verwaltungsaufwand, weitaus mehr Kosten als Nutzen und rundum verärgerte Bauern, die zu recht unzufrieden mit einer bürokratischen EU-Regelung sind", so Schierhuber. ****

Die Einführung der Regelung für die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance) war ein Kernpunkt der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003. Nachdem die EU-Kommission kürzlich einen Bericht über die Anwendung der Cross-Compliance-Regelung vorgelegt hat, schlägt sie nun Änderungen an den wichtigsten Verordnungen über Direktzahlungen und die Entwicklung des ländlichen Raums vor, um einige der für das System ermittelten Probleme anzugehen. Neben der Einführung der Bagatellgrenzen für rückforderbare Beträge, die das Europäische Parlament mit 250 Euro festlegen will, betrifft eine der wichtigsten Änderungen die Abschaffung der „Zehn-Monats-Regel“. Nach dieser Regel waren die Betriebsinhaber verpflichtet, Parzellen, deren Größe der förderfähigen Hektarfläche entsprach, für einen Zeitraum von mindestens zehn Monaten zu ihrer Verfügung zu halten. "Diese Regelung ist für uns ein Eingriff in den Grundstücksmarkt und ist für das Funktionieren des Cross-Compliance-Systems nicht entscheidend", betonte Schierhuber. "Stattdessen sollte die Kommission einfach darauf abstellen, dass das Land dem Betriebsinhaber zum Schlusstermin für die Einreichung eines Beihilfeantrags in dem Jahr und in dem betreffenden Mitgliedstaat zur Verfügung stehen muss. Das wäre eine einfache und nachvollziehbare Regelung ohne bürokratischen Mehraufwand", so Schierhuber.

"Es ist klar, dass wir nicht an den Grundsätzen der Cross-Compliance-Regelung rütteln wollen. Das System ist sinnvoll und wird von den Bauern auch unterstützt. Gerade eine gute Idee sollte man aber immer noch besser machen und vereinfachen wollen", so die ÖVP-Europaparlamentarier. "Wenn bisher in der EU 68 Prozent aller Fälle, in denen die anderweitigen Verpflichtungen nicht eingehalten wurden, nur geringfügige Verstöße betrafen, dann ist die Forderung nach einer vernünftigeren Umsetzung ohne Verzicht auf die Gesamtziele nachvollziehbar", sagte Schierhuber abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Agnes Schierhuber MEP, Tel.: +33-3-8817-5741
(agnes.schierhuber@europarl.europa.eu) oder Mag. Philipp M.
Schulmeister, EVP-ED Pressedienst, Tel.: +32-475-79 00 21
(philipp.schulmeister@europarl.europa.eu)

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