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Wehsely präsentiert Sozialhilfe-Erhöhung um 2,9 Prozent

Wien erhöht die Richtsätze zum 1. Jänner 2008

Wien (OTS) - "Die Stadt Wien erhöht die Sozialhilfe-Richtsätze zum 1. Jänner 2008 um durchschnittlich 2,9 Prozent. Menschen, die in eine Notlage geraten sind, werden in dieser Stadt nicht alleine gelassen", erklärte die Wiener Sozialstadträtin Sonja Wehsely am Dienstag gegenüber der Rathaus-Korrespondenz. Für die Stadt bedeute diese Erhöhung zusätzliche Aufwendungen von rund 5,6 Millionen Euro. Die entsprechende Verordnung zur Erhöhung der Sozialhilfe wurde am Dienstag von der Landesregierung beschlossen. Sozialhilfe kann in den Sozialzentren der MA 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) beantragt werden.****

Einige Rechenbeispiele:

Ein Paar mit zwei Kindern erhält 2008 monatlich um 37 Euro mehr als im Vorjahr:

o 2007: 2 x 330 Euro Sozialhilfe + 2 x 127 Euro Sozialhilfe für Kinder + maximal 271 Euro Miete + 41 Euro Heizbeihilfe = 1.226 Euro o 2008: 2 x 340 Euro Sozialhilfe + 2 x 131 Euro Sozialhilfe für Kinder + maximal 279 Euro Miete + 42 Euro Heizbeihilfe = 1.263 Euro (bedeutet ein Plus von 37 Euro monatlich oder 444 Euro jährlich)

Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern erhält 2008 monatlich um 29 Euro mehr:

o 2007: 427 Euro Sozialhilfe + 2 x 127 Euro für Kinder + maximal 271 Euro Miete + 41 Euro Heizbeihilfe = 993 Euro o 2008: 439 Euro Sozialhilfe + 2 x 131 Euro Sozialhilfe für Kinder + maximal 279 Euro Miete + 42 Euro Heizbeihilfe = 1.022 Euro (bedeutet ein Plus von 29 Euro monatlich oder 348 Euro jährlich)

Eine Dauerleistungsbezieherin erhält 2008 monatlich um 27 Euro mehr:

o 2007: 690 Euro (14 x jährlich) + 12 x maximal 256 Euro Miete - 12 x 93 Euro Mietenselbstbehalt = 968 Euro o 2008: 710 Euro (14 x jährlich) + maximal 263 Euro Miete - 96 Euro Mietenselbstbehalt = 995 Euro (bedeutet ein Plus von 12 x 27 Euro oder 324 Euro jährlich)

Welche Sozialhilfeformen gibt es in Wien?

o Geldaushilfen:

Zielgruppe sind alle arbeitsfähigen KlientInnen, die entweder zuwenig (Richtsatzergänzung) oder gar kein Einkommen (VollsozialhilfebezieherInnen) haben. Die überwiegende Mehrheit der RichtsatzergänzungsbezieherInnen bezieht neben der Sozialhilfe eine Leistung des AMS. Die Höhe der Geldaushilfe wird in der Richtsatzverordnung festgelegt und hängt einerseits von der Familiensituation und andererseits von der Einkommenssituation ab. So erhalten Einpersonenhaushalte 2008 439 Euro. Zuzüglich zum Lebensbedarf wird eine Miet- und Heizbeihilfe gewährt. Im Einzelfall können noch zusätzliche Leistungen wie Bekleidungsaushilfen gewährt werden.

o Dauerleistungen:

Arbeitsunfähige SozialhilfebezieherInnen sowie Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und keinen Anspruch auf eine Pension haben (z.B. Menschen mit Behinderung), erhalten eine Dauerleistung, die der Höhe der Pension mit Ausgleichszulage entspricht und wie diese 14 Mal pro Jahr ausgezahlt wird. Die Gleichstellung von "SozialhilfepensionistInnen" mit normalen PensionsbezieherInnen bietet Wien als einziges Bundesland an. Der Dauerleistungsrichtsatz ist der höchste in Österreich. Zur Dauerleistung wird auch noch eine Mietbeihilfe gezahlt.

o Mietbeihilfen:

BezieherInnen von geringen Pensionen, insbesondere AusgleichszulagenbezieherInnen, erhalten eine Mietbeihilfe.

o Krankenhilfe:

Alle Personen, die nicht versichert sind (etwa, weil sie noch nie gearbeitet haben), erhalten von der Magistratsabteilung 40 Krankenhilfe. Bei ihrer Vorsprache im zuständigen Sozialzentrum erhalten sie einen Krankenschein, der sie berechtigt, die gleichen Leistungen wie versicherte Personen, in Anspruch zu nehmen. Es fallen weder Rezeptgebühren noch Kostenbeiträge (z.B. für Heilbehelfe) an.

o Neben diesen regelmäßigen Auszahlungen gibt es auch finanzielle Einmalleistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, die so genannte "Hilfe in besonderen Lebenslagen":

Personen, deren Einkommen über dem Sozialhilferichtsatz liegt und die in eine Notsituation geraten sind, können in der Regel einmalige Aushilfen beantragen. Häufig erfolgt die Gewährung im Rahmen von sozialarbeiterischer Betreuung. Die Leistungen reichen von der Übernahme von alten Mietzinsrückständen über Reparatur- und Renovierungskosten bis zur Finanzierung unbedingt erforderlicher Anschaffungen, etwa eines Kühlschranks.

o Die Sozialhilfe kann auch persönliche Unterstützung bedeuten, etwa mittels Sozialarbeit: In den Sozialzentren stehen SozialarbeiterInnen bereit. Probleme können mit ihrer Hilfe frühzeitig erkannt und rechtzeitig bearbeitet oder gar gelöst werden. Ein Schwerpunkt der Sozialarbeit liegt bei der Arbeitsintegration.

(Schluss) me

Rückfragen & Kontakt:

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Mag. Michael Eipeldauer
Mediensprecher Stadträtin Mag.a Sonja Wehsely
Tel.: 4000/81 231
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