- 06.12.2007, 13:20:58
- /
- OTS0196 OTW0196
Verbesserung der NÖ Pendlerhilfe ab 2008
Bohuslav: Greifen Landsleute unter die Arme
St. Pölten (NLK) - Angesichts der steigenden Treibstoffpreise und
der steigenden Tarife für die öffentlichen Verkehrsmittel müsse man
den Landsleuten unter die Arme greifen, sagte Landesrätin Dr. Petra
Bohuslav in einem Pressegespräch. Daher werde nun die NÖ Pendlerhilfe
verbessert.
Die NÖ Pendlerhilfe ersetzt ab 1. Jänner 2008 den
niederösterreichischen ArbeitnehmerInnen 40 Prozent, den Lehrlingen
bis zu 80 Prozent des Preises von elf Monatsstreckenkarten für Eil-
und Regionalzüge. Für das Familieneinkommen gelten dabei (brutto)
folgende Höchstgrenzen: Für den/die AntragstellerIn 1.898 Euro, für
den/die EhegattIn bzw. LebensgefährtIn 1.524 Euro, für den/die
alleinerziehende/n AntragstellerIn 2.257 Euro und für jedes Kind 576
Euro. Die Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestentfernung
von 25 Kilometern vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort. Lehrlinge, die
auf der gesamten bzw. einer Teilstrecke von mehr als drei Kilometern
kein öffentliches Verkehrsmittel benützen können, erhalten bis zu 80
Prozent ersetzt. Ein Fahrtkostenzuschuss oder der Werksverkehr des
Arbeitgebers vermindert oder verhindert die Pendlerhilfe. Mehr als
200.000 NiederösterreichInnen pendeln derzeit von ihrem Wohnort zu
ihrem Arbeitsplatz täglich oder wöchentlich weiter als 25 Kilometer.
Zudem werde in Niederösterreich als erstem Bundesland ein
"Ökobonus" zur Verfügung gestellt, erläuterte Bohuslav. Mit diesem
"Ökobonus" können PendlerInnen sogar 60 Prozent des Preises von elf
Monatstreckenkarten erhalten, wenn nachgewiesen werde, dass man
verstärkt öffentliche Verkehrsmittel benutze.
Im Zeitraum von 1997 bis 2006 ist die Zahl der bewilligten Anträge
von 2.200 auf 6.700 und die Fördersumme von 470.000 auf 2,4 Millionen
Euro angewachsen. 2007 werden voraussichtlich 6.800 Anträge
bewilligt. Das Land Niederösterreich stelle jetzt für die verbesserte
Pendlerhilfe für rund 4.000 Menschen 1,5 Millionen Euro zusätzlich
zur Verfügung, betonte Bohuslav.
Die Anträge sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung F3),
bei den Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden und Magistraten in
Niederösterreich und auf der Homepage des Landes unter
www.noe.gv.at/pendlerhilfe erhältlich. Diese Anträge können samt
Beilagen bis längstens 31. Dezember des folgenden Jahres beim Amt der
NÖ Landesregierung, Abteilung F3, beantragt werden.
Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12312
http://www.noe.gv.at/nlk
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK






