• 06.12.2007, 12:03:35
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ÖAMTC: Italienische Behörden treiben Verkehrsstrafen ohne Rechtsgrundlage in Österreich ein

Vollstreckungsabkommen gilt erst ab 1. März 2008 - Ausländische Verkehrssünder rasen weiterhin ungestraft durch Österreich

Wien (OTS) - Gestern, 5.12., hat der Nationalrat ein Gesetz zur
Eu-weiten Vollstreckung von Geldstrafen verabschiedet. Ab 1. März
2008 sind Bezirkshauptmannschaften und Polizeidirektionen befugt,
Geldstrafen gegen österreichische Fahrzeuglenker zu vollstrecken, die
von ausländischen Behörden wegen Verkehrsübertretungen verhängt
wurden. Das Gesetz ist allerdings nur auf jene Delikte anwendbar, die
ab dem 1. März 2008 begangen werden. "Der ÖAMTC konnte erreichen,
dass es für Strafbescheide, die vor diesem Datum zugestellt werden,
keine rückwirkende Vollstreckung gibt", sagt Hugo Haupfleisch,
ÖAMTC-Chefjurist. Aber schon jetzt schielen ausländische Behörden auf
die Geldbeutel österreichischer Autofahrer.

In den letzten Monaten meldeten sich mehrere ÖAMTC-Mitglieder bei
den Rechtsberatern des Clubs, die aus Italien Strafbescheide wegen
Falschparkens, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Missachtung von
Fahrverboten erhalten haben.
"Grundsätzlich sollte man sich durch die meist drohend formulierten
Schreiben diverser Inkassobüros nicht einschüchtern lassen, vor allem
wenn man ein reines Gewissen hat", so Haupfleisch. Wer die
übermittelten Strafbescheide aber nicht zahlt, riskiert bei einem
späteren Aufenthalt in diesem Land, dass die Polizei erst nach
Bezahlung der Strafe eine Weiterfahrt zulässt. "Ich kann keinem
Kraftfahrer raten, diese Strafbescheide einfach zu ignorieren, nur
weil sie in Österreich nicht vollstreckt werden können", erläutert
der ÖAMTC-Chefjurist.

Problematisch ist vor allem auch die Einbringung eines
Rechtsmittels gegen ausländische Strafbescheide. Grundsätzlich
sichert die Europäische Menschenrechtskonvention jedem Fahrzeuglenker
das Recht zu, sich in seiner Muttersprache gegen ausländische
Strafbescheide zu wehren. "Einem italienischen Präfekten ein
Rechtsmittel auf Deutsch zu schicken ist zwar zulässig, kann sich
aber negativ auf den Erfolg des Einspruches auswirken", erklärt
Haupfleisch.

Nach Erhalt eines ausländischen Strafbescheides sollte man vor
jedem weiteren Schritt die Rechtsberatung des ÖAMTC unter der
Telefonnummer (01) 71199-1530 kontaktieren. Die Rechtsmittelfristen
sind oft kurz, und wenn bestimmte Formalitäten unberücksichtigt
bleiben, kann es dadurch zu Nachteilen im Verfahren kommen.

Keine Auskünfte über ausländische Lenker

"Ab März 2008 besteht - zumindest theoretisch - die Möglichkeit,
Strafen gegen ausländische Verkehrssünder in deren Heimatland zu
vollstrecken", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist. Ausländische Autofahrer,
die in Österreich eine Verkehrsübertretung begehen, haben aber immer
noch gute Chancen, ungeschoren davonzukommen. Die meisten
europäischen Länder verweigern immer noch die Bekanntgabe von
Fahrzeughaltern und -lenkern. Daher kann gegen diese Verkehrssünder
gar kein Strafverfahren durchgeführt werden. "Während also
österreichische Kraftfahrer den ausländischen Behörden praktisch ans
Messer geliefert werden, können Ausländer österreichischen Radarboxen
weiterhin die lange Nase drehen", kritisiert Haupfleisch.

Der ÖAMTC fordert die Bundesregierung auf, mit allen
Nachbarstaaten rasch Vereinbarungen über die gegenseitige
Auskunftserteilung und Amtshilfe zu treffen, damit auch ausländische
Verkehrssünder zur Verantwortung gezogen werden können.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Magnus Moser
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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