Cap: Asylreform erhöht Qualität der Asylverfahren
Asylgerichtshof verbessert Rechtssituation des einzelnen
Wien (SK) - "Durch die geplante Reform im Asylbereich wird die Qualität der Asylverfahren deutlich erhöht. In beiden Instanzen -sowohl beim Bundesasylamt, als auch beim neu geschaffenen Asylgerichtshof - wird eine massive Personalaufstockung dazu führen, dass die Verfahren in Zukunft schneller und mit höherer Rechtssicherheit behandelt werden können", betont der SPÖ-Klubobmann Josef Cap. "Ich bin zufrieden damit, wie den Verbesserungsvorschlägen des SPÖ-Parlamentsklubs Rechnung getragen wurde", so Cap gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
Eine optimale und umfangreiche Staatendokumentation führe darüber hinaus zu einer Entlastung der Entscheidungsträger. "Somit können sich diese besser dem individuellen Asylwerber und den konkreten Rechtsfragen widmen", erklärt Cap weiter. Der neu geschaffene Asylgerichtshof sei insofern Garant dafür, dass die Qualität der Entscheidungen auch hinsichtlich allfälliger Verfahrensfehler deutlich angehoben werde. "Weil nunmehr ein Senat aus zwei Personen die Entscheidungen fällt, kommt es zu einer Verbesserung der Rechtssituation des einzelnen", ist Cap überzeugt und ergänzt: "Wenn dieser 2-Richter-Senat uneinig ist, wird ein Senat aus fünf Richtern mit der Entscheidung betraut." Für Grundsatzentscheidungen bleibe weiterhin der Verwaltungsgerichtshof zuständig, sodass es künftig keine maßgebliche Rechtsfrage im Asylbereich geben kann, die nicht vom Verwaltungsgerichtshof entschieden werden wird, erläutert der SPÖ-Klubobmann.
Anliegen des SPÖ-Klubs umgesetzt
Auch der Wunsch nach mehr Transparenz wurde entsprechend umgesetzt: "Der Asylgerichtshof ist gesetzlich verpflichtet, alle Entscheidungen in anonymisierter Form umgehend zu veröffentlichen", so Cap.
Zusätzlich wurde - ebenfalls auf Wunsch des SPÖ-Klubs -vereinbart, so Cap weiter, dass der Innenminister nun kein Beschwerderecht im Einzelfall mehr besitze. Auch die bundesverfassungsgesetzliche Ermächtigung, dem Asylgerichtshof durch ein einfaches Bundesgesetz neue Aufgaben zuordnen zu können, entfalle gänzlich.
Bezüglich der Kritik des UNHCR betont Cap, dass auf Wunsch der NGOs in Zukunft auch das Recht des Asylwerbers auf anwaltschaftliche Vertretung oder Vertretung durch die NGOs gewährleistet sein wird. Hinsichtlich von Einspruchsmöglichkeiten gegen Fehlentscheidungen der zweiten Instanz merkt Cap abschließend an, dass die Aufhebung in verschwindend kleiner Zahl auf inhaltlichen Gründen basiere, der Großteil seien formale Verfahrensfehler. Außerdem sei die Aufhebungsquote lediglich halb so hoch, wie der UNHCR behaupte. (Schluss) gd/mm
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