Weihnachtsgeld - wenn der Chef nicht zahlen will
Hamburg (OTS) - Bei den meisten Arbeitnehmern ist das
Weihnachtsgeld fest eingeplant, zum Beispiel, um damit die Geschenke für die Familie zu bezahlen. Doch in den letzten Jahren haben zahlreiche Firmen das Weihnachtsgeld gekürzt oder gar gestrichen. Ob das im Einzelfall rechtens ist, sollte jeder Arbeitnehmer überprüfen. Meist ist dieser Punkt im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder auch im Arbeitsvertrag geregelt, sagt Christian Fälschle, Chefredakteur des Wirtschaftsmagazins GELDidee:
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"Im Prinzip ist es immer nur dann ganz einfach, wenn es eine eindeutige schriftliche Vereinbarung über das Weihnachtsgeld gibt. Ausnahme ist natürlich, wenn es einen so genannten Freiwilligkeitsvorbehalt gibt. Das heißt, dann kann der Unternehmer jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob er ein Weihnachtsgeld bezahlt oder nicht."
Auch wenn nicht schriftlich festgehalten ist, dass das Unternehmen Weihnachtsgeld zahlt, können die Mitarbeiter unter Umständen einen Anspruch darauf haben. Nämlich dann, wenn es in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt wurde:
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"Wenn der Arbeitgeber drei Jahre nacheinander Weihnachtsgeld bezahlt hat, kann der Mitarbeiter darauf bauen, dass er auch Weihnachtsgeld bekommt. Das nennt man die so genannte betriebliche Übung. Voraussetzung ist allerdings, das Weihnachtsgeld muss ohne Vorbehalt bezahlt worden sein."
Wenn der Arbeitgeber beispielsweise darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, ist er auch nicht verpflichtet, es weiterhin zu zahlen. Neben dem Weihnachtsgeld gibt es auch noch das 13. Monatsgehalt. Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, es handelt sich aber um verschiedene Dinge:
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"Das Weihnachtsgeld ist kein normales Gehalt. Es soll die Treue zum Betrieb belohnen und es gibt es dann, wenn der Mitarbeiter im Laufe des Jahres nicht kündigt, sondern eben bei der Firma bleibt. Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, mit der das Unternehmen eben die geleistete Arbeit extra honoriert. Darauf hat man auch Anspruch, wenn man beispielsweise zum Jahreswechsel den Arbeitgeber wechselt."
Arbeitnehmer, die glauben, dass ihnen das Weihnachtsgeld zu Unrecht gekürzt oder gestrichen wurde, sollten sich nicht gleich mit ihrem Chef anlegen, empfiehlt die GELDidee. Besser ist es, sich bei einer Gewerkschaft oder bei einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Oft sind die gesetzlichen Regelungen sehr kompliziert, so dass man einen Fachmann braucht, der die rechtliche Situation beurteilen kann.
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Originaltext: GELDidee
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