Argumente gegen Verschiebung des Börsegangs der Energie AG sind durch Praxisbeispiele mehrfach widerlegt
Landesrat Dr. Kepplinger widerlegt hanebüchene Argumente gegen Verschieben
Linz (OTS) - Die SPÖ-Initiative zur Durchführung einer BürgerInnenbefragung gegen den Teilbörsegang der Energie AG ist mit bis dato 90.542 Unterschriften ein voller Erfolg. Die ÖVP-Argumente gegen eine Verschiebung des Börsegangs auf einen Zeitpunkt nach der Bürgerbefragung sind geradezu hanebüchen. Zuerst wurde mit in der Realität nicht gegebenen rechtlichen Auflagen argumentiert, jetzt werden angebliche "Kosten der Verschiebung des Börsegangs" oder gar der Verlust des "AnlegerInnen-Vertrauen" strapaziert. Außerdem beweisen Beispiele wie der STRABAG-Börsegang oder Frequentis das Gegenteil, zeigt SP-Finanzexperte Landesrat Hermann Kepplinger auf
Warum eine Verschiebung des Börsegangs problemlos möglich ist:
- Der schlussendlich erfolgreiche Börsegang der STRABAG war für Mitte Mai 2007 geplant, ist 2 Tage vor Beginn der Roadshow abgesagt worden und dann im Oktober 2007 erfolgreich über die Bühne gegangen.
- Jüngstes Beispiel für eine Verschiebung des Börseganges "auf unbestimmte Zeit" ist das Wiener Flugsicherungs- und Kommunikationstechnik- Unternehmen "Frequentis", das den geplanten Börsegang gestern, drei Tage vor Beginn der Roadshow verschoben hat.
- Es gibt keine Rechtsnormen, die den Börsegang innerhalb einer 135-Tage-Frist verlangen.
- Es kann zu keinem "Vertrauensverlust" kommen, weil bisher weder ein Organ des Landes noch der Energie AG einen verbindlichen Beschluss gefasst hat, den Börsegang bis Anfang Februar 2008 durchführen zu müssen. Trotz kurzfristiger Verschiebung war der STRABAG-Börsegang erfolgreich.
- Landeshauptmann Pühringer hat in der Regierungssitzung vom 23. August 2007 wörtlich ausgeführt: "... der Zeitpunkt der Börsegangführung kann jederzeit kurzfristig abgeändert werden."
- Der Aufwand für einen allfällig zu erstellenden Energie AG-Zwischenabschluss über das Geschäftsquartal Oktober bis Dezember 2007 als Grundlage des Börseprospektes darf für ein "börsefittes" Unternehmen kein Problem darstellen.
"Es gibt kein wirtschaftlich haltbares Argument, das die Abhaltung des Börseganges vor der BürgerInnenbefragung und damit das Ignorieren von mehr als 90.000 eindeutigen Willenserklärungen gegen den Börsegang rechtfertigt", steht für Hermann Kepplinger fest
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