Schnabl fordert Taten statt Blockaden in der Pflege
Präsident des ASBÖ kritisiert Dauerbremser
Wien (OTS) - Der Präsident des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Franz Schnabl begrüßt die verstärkten Bestrebungen von Sozialminister Erwin Buchinger, das neue Modell der 24-Stunden-Pflege auf Schiene zu bringen und so die in der Regierung vereinbarte Frist einzuhalten.
"Die österreichische Pflegelandschaft kann sich keinen Stillstand leisten", meint Schnabl. "Wenn nicht bald konkrete Schritte gesetzt werden, drohen chaotische Zustände." Der Samariterbund-Präsident bezieht sich dabei auch auf die Forderungen nach einer Verlängerung der Amnestieregelung. "Halbherziges Vorgehen trägt nicht dazu bei, klare Verhältnisse zu schaffen. Und genau das ist zum jetzigen Zeitpunkt notwendig."
Schnabl betont weiter, dass ein neues Fundament in Gestalt der 24-Stunden-Regelung auch deshalb von immenser Wichtigkeit ist, da darauf eine weitere notwendige Regelung aufbaut: "Es ist unbedingt erforderlich, dass für die Pflege daheim einheitliche und nachvollziehbare Qualitätsstandards definiert werden. Es muss im Interesse des Staates sein, dass jeder die Pflege und Betreuung bekommt, die für ihn am besten ist - unabhängig von Vermögen und Einkommen." Weiters fordert Schnabl, dass Pflegeleistungen langfristig nur mehr von professionellen, anerkannten Organisationen erbracht werden dürfen, um grundlegende Qualitätsstandards gewährleisten zu können.
Der ASBÖ-Präsident forderte erneut die Umsetzung eines vom Samariterbund erarbeiteten 10 Punkte-Programms:
- Die Kompetenzen in Zusammenhang mit Pflege und Betreuung sind in einer Verantwortung zu bündeln (Leistungsvereinheitlichung/einheitliche Finanzierung).
- Eine nachhaltige Finanzierung muss sichergestellt werden. Der Faktor Arbeit darf aber nicht noch weiter belastet werden. Durch Zweckbindung anderer Steuern (z.B. Erbschafts- und Schenkungssteuer, Tabaksteuer) könnten Pflegeleistungen nachhaltig finanziert oder ein Pflegefonds (oder Vorsorgerisikoversicherung) entsprechend ausgestattet werden.
- Die Gemeinden müssen stärker (wie im Rettungswesen) eingebunden werden. Auch bei Pflege- und Betreuungsverwaltung sollte die operative Umsetzung bei den Gemeinden liegen. Dies bedeutet aber nicht, dass den Gemeinden die finanzielle Last aufgebürdet werden soll; hier muss im Wege des Finanzausgleichs eine faire Lastenverteilung erreicht werden.
- Pflege und Betreuung soll für jeden leistbar sein - unabhängig von Vermögen und Einkommen. In Zukunft sollen ausschließlich Sachleistungen in Form von Pflege- oder Betreuungsstunden zur Verfügung gestellt werden; abgelehnt wird jedoch
der "Pflegescheck".
- Ein Selbstbehalt aus dem Einkommen bis Euro 726,- pro Begünstigten ist jedoch vorstellbar.
- (Ausschließliche) Abwicklung sämtlicher Pflege- und Betreuungsleistungen über (gemeinnützige) Rechtsträger mit Sitz in Österreich (öGNR). Privathaushalte sollen weder direkter Arbeit- noch Auftraggeber der Pflege oder Betreuungsperson sein (können). Zweck ArbeitnehmerInnenschutz (Kollektivverträge) und Qualitätssicherung. Zertifizierte öGNR durchlaufen ein strenges Zulassungsverfahren und sind einer laufenden Kontrolle
ausgesetzt.
- Allfällige Sonderregelungen im Arbeitsrecht für in der Pflege und Betreuung tätige ArbeitnehmerInnen etc. sollen an einem funktionalen Beschäftigungsbegriff ansetzen und damit für jene gelten, die tatsächlich im Rahmen von Pflege und Betreuung in einem Privathaushalt tätig sind, unabhängig davon, wer ihr Arbeitgeber (idR ein öGNR) ist.
Zusätzliche differenzierte Angebote in ganz Österreich ausbauen und anbieten:
- Das Angebot an Pflege- und Betreuungseinrichtungen muss
verbessert werden: Zwischen dem Ausbau von Pflegeplätzen (Pflegeeinrichtungen) und der Pflege zu Hause gibt es den Bedarf an zusätzlichen Einrichtungen wie behinderten- und altengerechtes integriertes und betreubares Wohnen, Pflegeurlaub (Kurzzeitpflegeplätze), betreute Wohngemeinschaften, Tageszentren usw. Die bedarfskonforme Errichtung dieser Einrichtungen soll durch die Wohnbauförderung im Ausmaß von bis zu 100% Förderbeitrag getragen und gesteuert werden. Bis zum Erreichen zumindest des Durchschnittswertes des österreichweiten Angebotes (überdurchschnittlich dzt. Wien und Oberösterreich vorhanden) sollen Mittel der Wohnbauförderung in den betreffenden Bundesländern dafür zweckgebunden werden.
- Förderung von Pflegenetzwerken - Ausbau der ambulanten Dienste, Schaffung eines differenzierten Angebotes. Neben den infrastrukturellen Voraussetzungen ist auch eine Vielzahl an abgestuften Maßnahmen erforderlich um ein individuelles, bedarfsgerechtes Unterstützungssystem sicherzustellen. Wie im Rettungs- und Krankentransportbereich sollten Länder und Gemeinden entweder durch Eigenangebote oder über Dienstleistungsverträge mobile Dienste, Tagesheimtransporte, Tagesheime, Senioren- und Pflegeurlaube, Seniorenalarm, Menüservices sowie mobile Betreuung in Wohngemeinschaften sicherstellen.
Einheitliches Berufsbild und klare Qualitätsstandards
- Einheitliches Berufsbild - Ausbildung - Qualitätsstandard. Für den gesamten Bereich der extramuralen Versorgung wäre ein "Zwei-Säulen-Modell" denkbar: Die/der HeimpflegehelferIn - mit dem Aufgabengebiet der täglichen Grundpflege und der Alltagsunterstützung (vergleichbar dem Berufsbild PflegehelferIn nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) sowie: Die/der diplomierte(r) HeimpflegerIn (Gesundheits-und KrankenpflegerIn) -mit dem erweiterten Aufgabengebiet (analog GuKG) von fachlich und qualitativ hochstehenden Pflegemaßnahmen (Injektionen, Katheder, Verabreichung von Medikamenten, etc.). Zusätzlich zur Berufsaus-und Weiterbildung werden Intensivseminare für pflegende Angehörige angeboten.
Rückfragen & Kontakt:
Mag.a Martina Vitek
Arbeiter-Samariterbund-Bund Österreichs
Tel.: 01 891 45/227 oder 0664/3582386
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