Strache: FPÖ für verpflichtende gemeinsame Obsorge
Unter einer Scheidung leiden beide Geschlechter und insbesondere die Kinder
Wien (OTS) - Bereits auf ihrer Klubklausur im September hat sich
die FPÖ mit der Problematik der von Scheidung bzw. Trennung betroffenen Menschen auseinander gesetzt. Heute wurde diese Thematik bei einer Pressekonferenz, die FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache gemeinsam mit Gleichbehandlungssprecher Klement, Justizsprecher Fichtenbauer und zwei betroffenen Scheidungsopfern abhielt, weiter vertieft.
Zu Beginn der Pressekonferenz stellte Strache unmissverständlich klar, dass es der FPÖ nicht darum gehe, Männer und Frauen gegeneinander auszuspielen oder gar ein Geschlecht zum Opfer oder Täter zu erklären. Ein solches Denken bezeichnete der FPÖ-Chef als absurd und lächerlich. Grundsätzlich der freiheitliche Zugang zu diesem Thema nämlich ein geschlechtsneutraler. "Vor allem haben wir das Recht der Kinder auf beide Elternteile vor Augen, das ist uns das Wichtigste."
Unter einer Scheidung würden beide Geschlechter leiden, erläuterte Strache die problematische Sachlage. In der Praxis seien es vor allem Frauen, die oft unter der Zahlungsunwilligkeit bzw. Zahlungsunfähigkeit des geschiedenen Partners zu leiden hätten. Geschiedene Väter wiederum stünden oft vor dem Problem, dass ihnen ihre Kinder vorenthalten und die Unterhaltsleistungen in manchen Fällen existenzbedrohende Höhen annehmen würden. Und leider würden oft die Kinder zum unschuldigen Spielball bei den Auseinandersetzungen ihrer Eltern.
Strache verlangte in diesem Zusammenhang die verpflichtende Einführung der gemeinsamen elterlichen Obsorge. In der Bundesrepublik Deutschland sei die gemeinsame Obsorge der gesetzliche Regelfall nach einer Scheidung. Jener Elternteil, der die Alleinsorge für die Kinder anstrebe, müsse dort nachweisen, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl abträglich sei.
Seit 01.07.2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die "Obsorge beider Elternteile" im Falle einer Scheidung freiwillig zu vereinbaren. Diese Regelung wurde im Jahr 2005 einer Evaluierung unterzogen. "Die Evaluierungsstudie des Justizministeriums brachte einige unerwartete und erfreuliche Ergebnisse", führte Strache weiter aus. Die neue Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge wurde im Untersuchungszeitraum in 53,7 Prozent der Fälle in Anspruch genommen. Positive Auswirkungen sind vor allem die schnellere Beruhigung des Konfliktniveaus, weniger Konflikte um die Ausübung des Besuchsrechts, hohe Zufriedenheit mit der Obsorge beider Elternteile, häufigere Kontakte der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil, eine zehn mal niedrigere Kontaktabbruchsrate als bei alleiniger Obsorge, der getrennt lebende Elternteil übernimmt quantitativ und qualitativ mehr elterliche Aufgaben und Verantwortung, mehr Austausch zwischen den getrennt lebenden Eltern, positive Auswirkungen auf die Zahlung des Kindesunterhalts (pünktlicher, Höhe wird eher als angemessen erlebt).
Strache meinte daher, dass die Obsorge beider Elternteile gesetzlich vorgeschrieben werden solle und ein Abgehen von dieser Regelung nur bei Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls möglich sein solle. Das wäre ein erster wichtiger Schritt, um allen Beteiligten zu helfen. Denn man müsse das Wohl aller Beteiligten im Auge behalten:
Das Wohl der Mutter, des Vaters und natürlich insbesondere der Kinder.
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