AGES-Reiseinformation zur Wintersaison
Das Mitbringen von Pflanzen bzw. Schnittblumen aus Ländern außerhalb der EU ist problematisch
Wien (OTS) - Die Einfuhr vieler Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern -dazu zählen z.B. auch die Kanarischen Inseln - ist verboten bzw. nur dann erlaubt, wenn für die Pflanzen ein Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden kann. Das Besorgen eines solchen Pflanzengesundheitszeugnisses ist in der Regel aufwändig und muss überdies von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellt werden. Darüber hinaus ist die administrative Abwicklung bei der Einreise nach Österreich zusätzlich mit Kosten verbunden, die sich für Privatpersonen nicht rechnen.
Mitgebrachte Pflanzen, Blumen, Pflanzenteile wie z. B. Weinblätter, aber auch Erde ohne Pflanzengesundheitszeugnis werden bei der Einreise vom Zoll ausnahmslos beschlagnahmt und vernichtet. Der Grund für diese Maßnahmen: Mit den Pflanzen können gefährliche Schadorganismen eingeschleppt werden, die massive Schäden in der Landwirtschaft bzw. in der Kulturlandschaft anrichten können. Diese Schadorganismen sind mit freiem Auge oft nicht erkennbar und reisen an Pflanzen oder Pflanzenteilen unbemerkt mit.
Vor Antritt einer internationalen Reise sollten sich Reisende daher über die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen informieren. Auskünfte erteilt der Amtliche Pflanzenschutzdienst am Bundesamt für Ernährungssicherheit unter der Telefonnummer (direkt aus ganz Österreich ohne weitere Vorwahl) 050 555 Durchwahl 33301 oder 33302.
Rückfragen & Kontakt:
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH
Unternehmenskommunikation:
DI Oskar Wawschinek
Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien
Tel: +43 (0)50 555-25000
oskar.wawschinek@ages.at
www.ages.at
Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst:
Ing. Elisabeth Jägersberger
Tel: 050 555-333 01
elisabeth.jaegersberger@ages.at
Institut für Pflanzengesundheit:
Tel: 050 555-333 26
pflanzengesundheit@ages.at