Asyl: UNHCR-Analyse fertig - "VwGH-Zugang nur einschränken"
Gusenbauer-Platter-Plan "bringt Flüchtlinge um Flüchtlingsstatus, verhindert Integration"
Wien (OTS) - UNHCR hat am Freitag seine Analyse des
Regierungsplans für eine Asylreform vorgelegt, konkret zum verfassungsgesetzlichen Rahmen, dessen einfachgesetzliche Regelungen fehlen. UNHCR bedauert daher, sich im heute auf www.unhcr.at vorgestellten Bericht auf den Rahmen beschränken zu müssen. "Das volle Bild wird sich erst zeigen", sagt UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer und kündigt auch dafür eine Analyse an.
Zum vorliegenden Teil der Asylreform äußert das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in seiner Analyse Bedenken gegen den Ausschluss einer Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) durch einzelne Asylwerber. Heute bekommen 13 bis 22 Prozent der Asylsuchenden auf diesem Weg eine Fehlentscheidung der zweiten Instanz (künftig Asylgericht) korrigiert und somit Recht, viele davon Flüchtlingsstatus. Die UNHCR-Analyse beschreibt drei Folgen des Regierungsplans:
- Er bringt echte Flüchtlinge um den Flüchtlingsstatus, was im Ergebnis zu einer Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention führt. Österreich wird damit seine internationalen Verpflichtungen nicht mehr voll erfüllen.
- Österreichs "noch vorbildliche Anerkennungsrate" (Schönbauer) von rund 40 Prozent wird sinken.
- Die Integration von echten Flüchtlingen wird be- oder verhindert, denn die Betroffenen werden ohne Flüchtlingsstatus weniger Rechte und weniger Integrationschancen haben.
"Haben die zuletzt in Integrationsfragen so aktiven Regierungsmitglieder Innenminister Günther Platter und Kanzler Alfred Gusenbauer übersehen, dass diese Asylreform gerade echten Flüchtlingen die Integration verweigert?", fragt Schönbauer. Das Ziel müsse sein, "dass der VwGH nicht mit aussichtslosen Asylfällen aufgehalten wird, sondern sich heiklen Anrufungen widmen kann". Daher sei es denkbar, "den Zugang für Asylwerber im Sinne der kürzeren Bearbeitungsdauer von Anträgen einzuschränken. Den VwGH-Zugang ganz abzuschaffen trifft echte Flüchtlinge aber schwer und ist daher abzulehnen. Diese Qualitätssicherung ist not-wendig", so Schönbauer.
"Im Sinne einer Verbesserung des Entwurfs" begrüßt UNHCR daher das Experten-Hearing am 27.11. im Parlament. "Die Abgeordneten wollen offenbar Schnitzer von Gesetzesautoren, wie sie im Fremdenbereich zuletzt oft für große Probleme gesorgt haben, diesmal doch vermeiden", freut sich UNHCR-Sprecher Schönbauer. "Ob das Hearing reichen wird, eine bessere Lösung zu finden, weiß ich nicht. Daher schließt sich UNHCR dem klugen Vorschlag des Verfassungsgerichtshofpräsidenten aD Ludwig Adamovich an, einen Unterausschuss für Beratungen einzurichten."
Um auch die ausständigen Gesetze zum "an sich möglichen" Asylgericht gut beraten zu können, empfiehlt Schönbauer, "der sensiblen Materie die ihr angemessene Beachtung zu schenken und eine Begutachtung zu machen. Wohin Hals-über-Kopf-Entwürfe führen, haben ja die vielen bass erstaunten Expertenkommentare der vergangenen Wochen gezeigt".
Service: UNHCR-Analyse zum Download auf www.unhcr.at
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