FriseurInnenlehrlinge: vida-Jugend übergibt Forderungspaket an Sozialminister
Sozialminister Buchinger unterzeichnet als erster neue vida-Jugend-Kampagne "Platzverweis"
Wien (vida/ÖGB) - Ein Forderungspaket zur Ausbildungszukunft der FriseurInnenlehrlinge hat gestern Abend, Donnerstag, die Jugendabteilung in der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida an Sozialminister Erwin Buchinger übergeben. Buchinger, der gestern Abend Gast bei der Klausur der vida-Landesorganisation Burgenland in Stegersbach war, sicherte der vida-Jugend bei ihren Anliegen Unterstützung zu. "Der Sozialminister hat als sichtbares Zeichen seiner Unterstützung als erster die Petition zur gestern gestarteten neuen Kampagne der vida-Jugend ‚Platzverweis’ unterzeichnet", freute sich Kerstin Cap, Vorsitzende der vida-Jugend, am Freitag in Wien.++++
Die neue Kampagne ist bereits auf die Euro 2008 ausgerichtet und wird im Zusammenhang mit der FriseurInnenausbildung folgende Forderungspunkte der vida-Jugend thematisieren:
- Einhaltung der Arbeitszeiten gemäß Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz.
- Das Arbeitswerkszeug (außer Kämme) für Lehrlinge muss - wie im Kollektivvertrag fixiert - von den ArbeitgeberInnen zur Verfügung gestellt werden.
- Angeordnete Trainingsabende für Lehrlinge müssen abgegolten werden und dürfen nicht in der Freizeit stattfinden.
- Die Ausbildung muss entsprechend dem Berufsbild während der Arbeitszeit im Betrieb erfolgen - Betriebe dürfen sich diesbezüglich nicht alleine auf die Berufsschulen verlassen.
- Mit Hilfstätigkeiten wie Einkäufen, Putzen oder andere Erledigungen für den Betrieb muss endlich Schluss sein.
- Gesetzliche Pausenbestimmungen (Pausen ohne Unterbrechung) müssen nahtlos eingehalten werden.
- Die Internatskosten während der Berufsschulzeit müssen von den Betrieben übernommen werden.
- Die Sicherheit am Arbeitsplatz muss garantiert werden (u. a. vorschriftsmäßiges Tragen von Handschuhen).
- Abschaffung des Behaltepflicht-Lohns: Während in allen anderen Branchen nach dem Lehrabschluss ein FacharbeiterInnenlohn bezahlt wird, erhalten ausgelernte FriseurInnen in den ersten drei Monaten nur 630 Euro - erst im vierten Monat wird der FacharbeiterInnenlohn schlagend.
ÖGB, 23. November 2007 Nr. 694
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