- 21.11.2007, 15:55:13
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Kneifel erfreut über einheitliche Zustimmung zum Vertrag von Lissabon im EU-Ausschuss des Bundesrats
Heute parlamentarische Debatte über den neuen EU-Vertrag von Lissabon - Volksabstimmung nicht erforderlich
Wien (ÖVP-PK) - Heute, Mittwoch, fand eine parlamentarische
Debatte über den neuen EU-Vertrag von Lissabon im EU-Ausschuss des
Bundesrats statt. "Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat dabei die
Ergebnisse der Regierungskonferenz am 18. bzw. 19. Oktober beraten
und einstimmig ein Kommuniqué verabschiedet, in dem diese politische
Einigung begrüßt wurde und die Auffassung vertreten wird, dass eine
Volksabstimmung über den Vertrag nicht erforderlich ist", zeigte sich
heute, Mittwoch, der Vorsitzende des EU-Ausschusses, ÖVP-Bundesrat
Gottfried Kneifel, über die einheitliche Position erfreut. "Der
Vertrag von Lissabon ist eine wichtige Weiterentwicklung der EU,
macht die Europäische Union fit für die Zukunft und auch
demokratischer", so Kneifel. ****
Das neue Vertragswerk von Lissabon bringe klare Verbesserungen
gegenüber dem Vertrag von Nizza. "Es ist gut für Österreich, wenn
dieser Vertrag in Kraft tritt. Unser Land kann mit dem Ergebnis
durchaus zufrieden sein, hat es doch künftig gegenüber dem Vertrag
von Nizza zwei Sitze mehr im europäischen Parlament zur Verfügung.
Wir sind weiterhin überproportional in den Institutionen der EU
vertreten und haben mehr Chancen, uns Einfluss und Gehör zu
verschaffen." Die Neutralität Österreichs werde in keiner Weise
berührt und bleibe anerkannt, so der Bundesrat weiter.
Hier die Feststellung des EU-Ausschusses des Bundesrats im Wortlaut:
"Die politische Einigung über den ‚Vertrag von Lissabon’ bei der
Regierungskonferenz am 18. bzw. 19. Oktober 2007 wird begrüßt. Die
vorgesehenen Änderungen der Verträge beinhalten klare Verbesserungen
im österreichischen Interesse. Weiters beleibt der Neutralitätsstatus
Österreichs von den Änderungen der Verträge unangetastet.
Der EU-Ausschuss betont die besondere Bedeutung der Rolle der
nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsprozess. Demnach
übermittelt die Kommission Legislativvorschläge direkt an die
Parlamente der Mitgliedsstaaten, die innerhalb von acht Wochen wegen
Verletzung des Subsidiaritäts- bzw. des Verhältnismäßigkeitsprinzips
Einspruch erheben können.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht daher davon aus, dass die
Bundesregierung bzw. die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung
- die Österreicherinnen und Österreicher über den Vertrag von
Lissabon umfassend informieren und einen breit angelegten Dialog für
Europa mit der österreichischen Bevölkerung führen werden, um
Vorschläge und Ideen ebenso zu berücksichtigen wie bestehende Sorgen
und Bedenken;
- sich mit Nachdruck dafür einsetzen werden, dass die im Vertrag von
Lissabon insbesondere in der Präambel und in den Artikeln 2, 3 und 4
EU-Vertrag genannten Werte, Ziele und Grundsätze in der konkreten
Politik der EU auch tatsächlich realisiert und für die Menschen
spürbar werden;
- dafür eintreten, dass in den Politiken der Europäischen Union die
soziale Dimension der Union gestärkt und die Grundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit respektiert werden;
- den Vertrag von Lissabon am 13. Dezember 2007 unterzeichnen und dem
Parlament zur Genehmigung übermitteln werden, wobei der EU-Ausschuss
der Auffassung ist, dass eine Volksabstimmung über den Vertrag von
Lissabon nicht erforderlich ist."
Kneifel weiter: "Mit dem neuen EU-Reformvertrag haben wir jedenfalls
eine solide und zukunftsfeste Grundlage für die künftige Arbeit
geschaffen. Nun geht es darum, die Bevölkerung über diesen Vertrag zu
informieren." Der Reformvertrag soll am 13. Dezember unterzeichnet
werden. Danach werden die innerstaatlichen Ratifizierungen beginnen,
um ein Inkrafttreten des Vertrages mit 1. Jänner 2009 zu
gewährleisten.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at
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