• 21.11.2007, 12:09:42
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ÖBB: RH-Bericht unterstreicht Notwendigkeit der Strukturreform

Rekord bei Fahrgästen, Gütern und Erträgen - Beste Bilanz seit Ausgliederung 1994 - Transparenz bei Verantwortung und Kosten

Wien (OTS) - Wien, 21. November 2007 - Der Rechnungshof hat heute,
Mittwoch, seinen Bericht über die ÖBB-Strukturreform dem Nationalrat
vorgelegt. "Der Bericht zeigt deutlich, dass die grundlegende
Neuausrichtung der ÖBB notwendig war - das beweisen die Erfolge am
Markt, die wir seit 2005 verbuchen können", sagt ÖBB-Generaldirektor
Martin Huber in einer ersten Stellungnahme. Die ÖBB haben mit dem
Geschäftsjahr 2006 die beste Bilanz seit der Ausgliederung im Jahr
1994 vorgelegt: +8 Mio. Fahrgäste, +5 Mio. Tonnen Güter, +9%
Gesamterträge, +16% Produktivität, +148% Gewinn - ein Erfolg, der aus
der konsequenten Marktorientierung der neuen ÖBB-Gesellschaften
resultiert. "Die Zahlen zeigen deutlich, dass der Konzern vom
Grundsatz her gut aufgestellt ist und richtig geführt wird", sagt der
ÖBB-Chef.****

Mehr Transparenz im Konzern
Ein wesentlicher Erfolg der Strukturreform war die gesteigerte
Kosten- und Aufgabentransparenz im Konzern. "Durch die Gründung der
Gesellschaften wurden die Verantwortlichkeiten im Konzern klar
geregelt, die Schnittstellenprobleme der ÖBB-alt wurden offen gelegt.
Genau das war die notwendige Voraussetzung dafür, dass wir die
strukturellen Defizite der ÖBB schrittweise lösen können", sagt
Huber. Die Organisationsanpassung zwischen den beiden
Infrastrukturgesellschaften im Jahr 2006 sei eine logische Folge
davon gewesen. Sie entspreche dem Ziele des Gesetzes nach
Effizienzsteigerung und Rationalisierung, bekräftigt Huber.

Richtig führen nach gesetzgeberischem Gesamtziel
Auch die ÖBB-Holding AG habe als Leitgesellschaft des Konzerns ihre
Verantwortung wahrzunehmen, so Huber. Man habe daher u.a. gemeinsam
mit den Tochtergesellschaften Konzernrichtlinien und
Kommunikationsplattform auf oberster Managementebene eingerichtet, um
ein Auseinanderdriften der einzelnen Gesellschaften zu verhindern.
Das entspricht auch dem Ziel des Bundesbahnstrukturgesetzes. Die
gewählten Instrumente ermöglichen den ÖBB, einerseits die - im
Übrigen auch in den Konzernrichtlinien betonte - Eigenständigkeit der
Gesellschaften zu fördern, andererseits aber auch die aufgetragene
einheitliche strategische Ausrichtung sicherzustellen.

Ergebnisverbesserungen absolut nachweisbar
Die Entlastung des Bundeshaushaltes um 1 Mrd. EUR bis Ende 2010
gegenüber der Trendlinie wiederum kann erst nach Ablauf der Periode
endgültig bewertet werden. Bis jetzt - also lange vor Ablauf der
Periode - konnten bereits Bruttoergebnisverbesserungen in der Höhe
von rund 600 Mio. EUR erreicht werden. Insbesondere durch die
Reduktion des Personalstandes um 9.800 Mitarbeiter seit 2003; hier
konnte ein rasanter Anstieg des Aufwandes verhindert werden. In
wesentlichen Bereichen liegen die ÖBB sogar über Plan. Insgesamt sind
für die Bewertung der Zielerreichung auch Parameter zu
berücksichtigen, die nicht im alleinigen Einflussbereich des
Managements liegen - zum Beispiel die Höhe des Investitionsprogramms
beim Infrastrukturausbau.

Gerade die Höhe der Infrastrukturinvestitionen wurde vom Rechnungshof
in der Bewertung nur unzureichend berücksichtigt. 2003 wurde von
wesentlich geringeren Investitionen ausgegangen - nämlich von
durchschnittlich 1,2 Mrd. pro Jahr. Gegenwärtig liegen die für
Österreich so wichtigen Investitionen im Infrastrukturbereich aber
bei rund 1,8 Mrd. EUR - und das wirkt sich durch die Finanzierung am
Kapitalmarkt und die höheren Abschreibungen auch entsprechend auf die
Planungen aus.

Ähnliches gilt für die Investitionsoffensive im Personen- und
Güterverkehr. Die Planungen 2003 sind nicht von einem
Investitionsniveau in dieser Höhe ausgegangen. Als fixer Teil der
Konzernstrategie sind die Investitionen in eine verbesserte Qualität
wesentlich für künftige Erfolge am Markt, was durch den erfolgreichen
Start neuer Züge in den verschiedenen Regionen Österreichs auch mit
Zahlen eindrucksvoll dokumentiert werden kann.

Die ÖBB haben den Rechnungshof weiters darauf hingewiesen, dass neben
dem Bundesbahnstrukturgesetz auch andere Rechtsvorschriften für die
ÖBB gelten und daher zwingend in die Gesamtbetrachtung mit
einzubeziehen sind. Bei der Bewertung ist nach Ansicht der ÖBB daher
immer die Summe der Gesetze zu betrachten.

Rückfragehinweis:
Dr. Gary Pippan
Pressesprecher
ÖBB-Holding AG
Tel: +43 1 93000 44088
e-mail: gary.pippan@oebb.at

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