• 21.11.2007, 11:51:33
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Gerichtsmedizin: Obduktionen für Dorner aus Sicherheitsgründen unverzichtbar

ÖÄK : Hahn-Entscheidung zu Gerichtsmedizin "kurzsichtig und bedauerlich" - Justizministerium muss "Stellung beziehen"

Wien (OTS) - Als "bedauerlich und äußerst kurzsichtig" hat
ÖÄK-Präsident Walter Dorner die Entscheidung von
Wissenschaftsminister Hahn kritisiert, der Wiener Gerichtsmedizin
keine Mittel aus dem Wissenschaftsbudget für die Sanierung des
baufälligen Gebäudes zukommen zu lassen. Damit werde die Arbeit des
traditionsreichen Departments dramatisch behindert, warnte Dorner in
einer Aussendung am Mittwoch. Es sei ein Trugschluss zu glauben,
Lehre und Forschung würden durch die ausstehende Sanierung und den
Wegfall der Obduktionen keinen Schaden erleiden, erklärte Dorner.
"Tatsächlich wird die forensische Forschung durch diese Teilsperre
massiv eingeschränkt", sagte Dorner.

Auch hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit bestehe ein Interesse
an dieser Tätigkeit der Gerichtsmedizin. Es sei zu befürchten, dass
die Aufklärung der Todesursachen so genannter Faulleichen nun
komplett ins Stocken käme. Der ÖÄK-Präsident forderte das
Justizministerium auf, Stellung zur Situation zu beziehen, die auch
die Arbeit der Gerichte erschweren werde. Er sei gespannt, wie die
handelnden Politiker den Österreichern diese Entwicklung erklärten.

"Außerdem ist es doch ein echter Schildbürgerstreich, dass
DNA-Proben aus Wien nach Innsbruck zur Befundung geschickt werden
müssen und nun vielleicht auch noch ein Leichentourismus in entfernte
gerichtsmedizinische Institute entsteht, nur weil man in Wien kein
Geld übrig hat. Dieses umständliche und bürokratische Procedere
verschlingt ja auch nicht wenig finanzielle Mittel", so Dorner. Der
ÖÄK-Präsident erneuerte seine Forderung der Wiener Gerichtsmedizin
ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. Dabei sei das
Engagement des Wissenschaftsministeriums, aber auch des
Justizministeriums, des Gesundheitsministeriums und der Stadt Wien
gefordert, die zuletzt einen Gutteil der Obduktionen aus der
Gerichtsmedizin abgezogen hatte.

Dorner: "Alle Protagonisten bei der Finanzierung müssen noch einmal
in sich gehen und die Reichweite ihrer Beschlüsse und die daraus
entstehenden Folgekosten bedenken. Gefordert ist ein runder Tisch der
Beteiligten! Es ist im gesellschaftlichen Interesse, dass ein
Institut wie das der Wiener Gerichtsmedizin mit seinem vollen
Leistungsspektrum erhalten bleibt."

Rückfragehinweis:
Pressestelle der
Österreichischen Ärztekammer
Tel.: (++43-1) 513 18 33

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