Weidenholzer: Asylgerichtshof darf Instanzenzug nicht verkürzen
Volkshilfe Österreich-Präsident Josef Weidenholzer sieht die Einrichtung eines Asylgerichtshofes positiv, warnt aber vor einer Verkürzung des Instanzenzuges
Wien (OTS) - Für den Präsidenten der Volkshilfe Österreich, Univ.-Prof. Dr. Josef Weidenholzer ist die Einrichtung eines Asylgerichtshofes ein sinnvoller Schritt, "allerdings müssen sowohl die Personalkapazitäten entscheidend erhöht als auch die Ausbildung der MitarbeiterInnen verbessert werden. Denn nur dann wird die Qualität der Entscheidungen auch zur erwünschten Verkürzung der Verfahren führen."
Sehr skeptisch steht Weidenholzer der geplanten Verkürzung des Instanzenzuges gegenüber. Weidenholzer "unterstützt die Bemühungen der Regierung, die Verfahren zu verkürzen, das darf aber nicht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gehen. Daher trete ich für ein Bleiberecht für jene ein, die länger als drei Jahre in Österreich sind. Damit ersparen wir vielen Menschen die dramatische Abschiebung, die aufgrund der geltenden Gesetze auf sie zukommt, darüber hinaus wird der Rucksack an unerledigten Fällen kleiner. Im nächsten Schritt muss das bestehende Fremdenrecht geändert werden.
Durch eine entsprechende Ausstattung des neuen Asylgerichtshofs kann die Verfahrensdauer kürzer werden und die Qualität der Entscheidungen steigen. Für jene, die sich ungerecht behandelt fühlen, muss der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof allerdings erhalten bleiben. Immerhin wird auch derzeit eine nicht unbeträchtliche Zahl an Entscheidungen durch das Höchstgericht aufgehoben. "Wenn man bedenkt, dass es sich immer um menschliche Schicksale handelt, muss dieser Zugang in einem Rechtsstaat gewährleistet sein.", so Weidenholzer abschließend.
Rückfragen & Kontakt:
Erwin Berger, Leiter Kommunikation Volkshilfe Österreich
Tel.: 0676 83 402 215
erwin.berger@volkshilfe.at
http://www.volkshilfe.at