• 28.10.2007, 13:39:02
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  • OTS0041 OTW0041

Kukacka: Genugtuung dass Erhöhung der Organstrafverfügung nur für Geschwindigkeitsdelikte gelten soll

Vorbehalte im ÖVP-Parlamentsklub gegen beabsichtigte Neuregelung im Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille

Wien, 28. Oktober 2007 (ÖVP-PK) Mit Genugtuung hat ÖVP-
Verkehrssprecher Mag. Helmut Kukacka zur Kenntnis genommen, dass
Verkehrsminister Faymann bei der am letzten Donnerstag bereits in
Begutachtung gegangenen Novelle zur Straßenverkehrsordnung die
vorgesehene Erhöhung für Organstrafverfügung von Euro 35 auf Euro
70 für 26 Verkehrsdelikte wieder fallen gelassen hat. Demnach sind
nur mehr Geschwindigkeitsdelikte – wie etwa die Überschreitung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h - davon
betroffen. ****

Die Erhöhung der Mindestgeldstrafe von 36 Euro auf 150 Euro bei
Überschreitung der Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40
km/h und außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h bleibt
ebenfalls im Begutachtungsentwurf bestehen. Diese Mindeststrafe
soll auch für Delikte, die mit besonderer Rücksichtslosigkeit oder
unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen wurden gelten,
stellte Kukacka klar. Mit dieser Erhöhung der Geldstrafen bei
Überschreitung von Höchstgeschwindigkeiten sollte aber auch der
notwendigen Abschreckung ausreichend genüge getan sein - eine
weitere Verschärfung in diesem Bereich lehne die ÖVP aber ab.

Er, Kukacka, habe auch Bundesminister Faymann darüber
informiert, dass es in der letzten Sitzung des ÖVP-Parlamentsklub
erhebliche Vorbehalte gegen die im Begutachtungsentwurf zum
Führerscheingesetz vorgesehene strengere Bestrafung von Lenkern im
Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille, nämlich Geldstrafe und
Nachschulung beim erstmaligen Vergehen, sowie Geldstrafe und Entzug
des Führerscheins für ein Monat beim zweiten Mal, gegeben hat. Alle
Studien zeigten nämlich, dass die Probleme der Alkoholunfälle nicht
zwischen 0,5 und 0,8 Promille liegen, sondern weit darüber. Der
durchschnittliche Promillegrad bei Autofahrern, die Verkehrsunfälle
verursachen, läge deutlich jenseits der 1,5 Promille, meinte
Kukacka.

In diesem Bereich müssten deshalb strengere Sanktionen gegen
Hochrisikolenker und Wiederholungstäter gesetzt werden, was aber
offenbar nicht vorgesehen sei. Widersprüchliche Bestimmungen die
geklärt werden müssten gibt es auch hinsichtlich der
Nachschulungsverpflichtungen zwischen 0,5 und 0,8 Promille und dem
Bereich zwischen 0,8 und 1,2 Promille. Der ÖVP-Parlamentsklub werde
deshalb jedenfalls die Begutachtung und die Stellungnahmen der
Experten abwarten und dann seine endgültige Position formulieren,
erklärte der ÖVP-Verkehrssprecher.

Zufrieden zeigte sich Kukacka darüber, dass – entgegen dem
Vorschlag des Expertenarbeitskreises – die Strafbarkeit beim
Telefonieren am Steuer (Erhöhung der Organstrafverfügung von 25
Euro auf 50 Euro), sowie bei Verstößen gegen die Gurtenpflicht
(Organstrafverfügung wie bisher 35 Euro), weiterhin von der
Verpflichtung zur Anhaltung des Lenkers abhängig sein wird. Im
Gespräch mit Minister Faymann habe man sich darauf geeinigt, dass
die Bestrafung ohne entsprechende Anhaltung – nur beim beobachteten
Vorbeifahren des Lenkers – angesichts der schwierigen Beweislage
rechtlich bedenklich gewesen wäre und möglicherweise auch zu einer
Anzeigenflut von privaten Personen gegen andere Verkehrsteilnehmer
geführt hätte. Die Erhöhung der Organstrafverfügung bei
„Telefonieren am Steuer“ wird bereits im nächsten Ministerrat mit
einer Novelle des KFG beschlossen werden, erklärte Kukacka
abschließend.

Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at

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