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Verkehrsminister Werner Faymann stellt neuerlich klar:

Wien (OTS) - Wie bereits vor 3 Wochen mit Innenminister Günther Platter vereinbart und mitgeteilt, handelt es sich bei den Verschärfungen der Verkehrsstrafen um folgende drei Punkte:

Alkohol am Steuer
Handytelefonieren von 25 EURO Bußgeld auf 50 EURO
Organmandate für Schnellfahren von maximal 36 EURO auf maximal 70 EURO

"Das ist im Vergleich zu Strafanzeigen zwar keine Erhöhung, ermöglicht aber, daß auch ausländische Autofahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ebenso gestraft werden können wie inländische", so Minister Faymann am Nationalfeiertag.

Das Anheben der Strafhöhe für Handytelefonieren wird kommenden Mittwoch im Kraftfahrzeuggesetz in den Ministerrat eingebracht. Die Verschärfung bei Alkohol am Steuer und das Anheben der Obergrenze des Organmandats bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind diese Woche in Begutachtung gegangen. Ziel ist, den Gesetzesentwurf wie mit Minister Platter vereinbart, dem Nationalrat vorzulegen.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Angelika Feigl
Pressesprecher
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Tel.: 0664 842 80 80
E-Mail:angelika.feigl@bmvit.gv.at

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