- 22.10.2007, 13:03:07
- /
- OTS0170 OTW0170
Energiesparendes Bauen wird rechtlich verankert
Neue Bautechnikverordnung ab Jahresbeginn 2008
Bregenz (VLK) - Mit Beginn des kommenden Jahres soll die neue
Vorarlberger Bautechnikverordnung in Kraft treten. Diese orientiert
sich in weiten Teilen an den von allen neun Ländern beschlossenen
Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) und
trägt somit zur österreichweiten Harmonisierung der Bestimmungen bei.
In einigen Bereichen, insbesondere beim energiesparenden Bauen, setzt
das Land aber eigene ehrgeizigere Standards um. "Dadurch bekräftigen
wir unser Bekenntnis zum ökologischen Wohnbau", so Landesrat Manfred
Rein heute, Montag, im Landhaus.
Insbesondere die Bauwirtschaft ist an einer Angleichung der
Länderregelungen interessiert. Die bisherigen, zum Teil erheblichen
Unterschiede in den technischen Anforderungen haben vor allem für
Bauunternehmen, die über die Ländergrenzen hinweg planen und
produzieren, ein Hemmnis dargestellt und Mehrkosten verursacht.
Mit der neuen Verordnung müssen künftig alle
bewilligungspflichtigen Bauvorhaben einen Energieausweis vorlegen,
der die energetische Gebäudequalität bzw. den Energieverbrauch
dokumentiert. Rein: "Das schafft Klarheit für Eigentümer und Mieter.
Wer würde etwa heute noch ein Auto kaufen ohne zu wissen, wie viel
Benzin es braucht?"
Abweichend von der OIB-Richtlinie setzt Vorarlberg bei der
Energieeinsparung den eigenen ambitionierten Weg konsequent fort.
Energieinstituts-Geschäftsführer Adolf Groß veranschaulichte dies an
einem Beispiel: Genügt nach den derzeitigen Bestimmungen bei neuen
Wohngebäuden ein Heizwärmebedarf von 83 Kilowattstunden pro m2 für
die baugesetzliche Genehmigung, so wird dieser Wert nun mit 55
Kilowattstunden pro m2 beschränkt und ab 2010 auf 50 Kilowattstunden
pro m2 reduziert.
Der Energieausweis ist zudem eine Aufwertung für Gebäude mit hohem
energetischen Standard und hoher Wohnqualität, betonte
Raumplanungsvorstand Wilfried Bertsch. Erstmalig wird zudem neben dem
Energieverbrauch für das Heizen auch jener für Kühlung und
Klimatisierung betrachtet.
Auch der Brandschutz wurde im Zuge der Verhandlungen um die
Bautechnikverordnung intensiv diskutiert. Wesentliche Neuerungen gibt
es laut Geschäftsführer Kurt Giselbrecht von der
Brandverhütungsstelle hinsichtlich der konstruktiven Verwendung von
Holz für Gebäude mit bis zu vier oberirdischen Geschossen sowie der
verpflichtenden Installation von Rauchwarnmeldern in den Wohnungen.
Auch die Stabilität von Gebäuden wird in der Bautechnikverordnung
angesprochen. Insbesondere bei großen öffentlichen Gebäuden, z.B.
Spitälern oder Veranstaltungsgebäuden gilt künftig das
"Vieraugenprinzip", das heißt deren Statik muss auch von einem
unabhängigen Experten überprüft werden, erläuterte Kornelia Rhomberg
vom Landeshochbauamt.
Da für die vor dem 1. Jänner 2008 eingeleiteten Bauverfahren die
bisherigen Bestimmungen gelten, wird empfohlen, für alle fertig
geplanten und baureifen Projekte die Antragstellung bis 31. Dezember
2007 nicht zu versäumen.
(gw) (btv07.vlk)
Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio
Service, sowie im APA-OTS Audioarchiv unter http://audio.ots.at
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg Tel.: 05574/511-20135 Fax: 05574/511-20190 Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67 mailto:presse@vorarlberg.at http://www.vorarlberg.at/presse
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL






