• 12.10.2007, 10:27:13
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ORF-Arigona-Video: BZÖ fordert sofortige Wrabetz Stellungnahme

Missbraucht ORF tragisches Arigona-Schicksal für Grüne Kampagne?

Wien 2007-10-12 (OTS) - Eine "sofortige Aufklärung von
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz zu den schweren Vorwürfen, dass
das sogenannte Arigona-Video nur auf massiven Druck und einer
förmlichen Erpressung des ORF entstanden ist", fordert
BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz.
"Der ORF-Generaldirektor ist gefordert hier persönlich Stellung
sofort zu beziehen und nicht seine grünen Politoffizier Pius Strobl
vorzuschicken. Es besteht hier nicht nur der Verdacht eines
widerlichen und bisher einzigartigen Kuhhandels in der
österreichischen Medienwelt, sondern auch der klaren Verletzung des
Objektivitätsgebotes und des Missbrauchs des
gebührenzahlerfinanzierten ORF für eine parteipolitisch motivierte
Medienkampagne. Hierzu auch die Notlage eines 15jährigen Mädchens für
diese Zwecke zu missbrauchen, ist einfach skandalös".

Wenn das im ORF auf und ab gespielte Video eine erzwungene
Auftragsarbeit ist, dann wird auch sonnenklar, warum der ORF als ein
Leitmedium des Landes hier eine völlig einseitige Kampagne
unterstützt hat und als Medienorgel der Grünen fungiert. Hier könne
man nicht zur Tagesordnung übergehen, denn "wenn die Vorwürfe
stimmen, ist das ein Riesenskandal, der auch personelle Konsequenzen
bei den Verantwortlichen erfordert. Alexander Wrabetz als
Generaldirektor des ORF ist hier gefordert, Stellung zu beziehen und
nötigenfalls in seinem Unternehmen aufzuräumen, um einen letzten Rest
an Glaubwürdigkeit und Objektivität für den ORF zu erhalten. Das BZÖ
wird bei einer nicht zufrieden stellenden Stellungnahme von Wrabetz
sofort den Bundeskommunikationssenat einschalten und eine
Sondersitzung des Stiftungsrates verlangen. Sollten sich diese
schweren Vorwürfe, wie zu erwarten, bewahrheiten, dann sind das
inakzeptable Methoden, die an Meinungsmanipulationen totalitärer
Regime wie der DDR erinnern", so Grosz abschließend.

Rückfragehinweis:
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZO

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