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Diakonie stellt klar: Asylgerichtshof kann nicht alleinige Lösung für humanitäre Regelungen in Fragen der Integration sein

Wien (OTS) - Michael Chalupka, Direktor Diakonie Österreich:
"Derzeit warten rund 35.400 Fälle von Asylwerberinnen und Asylwerbern auf eine behördliche Entscheidung. Selbst wenn es mittels des derzeit viel gepriesenen Asylgerichtshofes gelänge, die Verfahrensdauer massiv zu verkürzen, wird der Abbau des Entscheidungs-Rückstaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Es werden also in den nächsten Jahren Fälle von Menschen zur Entscheidung gelangen, die längst in Österreich Wurzeln geschlagen haben. Menschen die integriert sind und die aus dem Stadt- oder Ortsbild nicht mehr wegzudenken sind, sie sind längst ein Teil unserer Gesellschaft. Nicht alle dieser Fälle werden positiv ausgehen. Und dann, was passiert dann mit ihnen?"

Um humanitäre Regelungen treffen zu können, schlägt die Diakonie daher eine gesetzliche Bleiberechtsregelung mit überprüfbaren Entscheidungen vor. Dieses Verfahren muss transparent sein und die Betroffenen müssen sich selbst ein realistisches Bild machen können, ob sie eine Chance haben in Österreich zu bleiben oder nicht.

"Ein geheimer Kriterienkatalog, der auf noch geheimeren Formularen Vorschläge an Landeshauptleute oder Innenministerium herantragen, ist daher keine Lösung. Um den Betroffenen weitere Jahre in der Warteschleife zu ersparen, um danach eine humanitäre Lösung zu finden, wäre es sinnvoll ihnen im Rahmen einer Stichtagsregelung, ohne weiteres Verfahren ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, um hier endlich einen Schlussstrich zu ziehen", betont Chalupka abschließend.

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