- 02.10.2007, 13:06:37
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AKNÖ: Hortförderung diskriminiert Mehrkind- und MigrantInnenfamilien
Förderung für Nachmittagsbetreuung nur, wenn ein Elternteil EU/EWR-BürgerIn ist Wien (AKNÖ) - In Niederösterreich wird die Nachmittagsbetreuung für Schulkinder zügig ausgebaut und auch 2 1/2-jährige Kinder sollen in Zukunft in Kindergärten aufgenommen werden können. "Damit werden langjährige Forderungen der Niederösterreichischen Arbeiterkammer erfüllt", freut sich Günter Karner, Leiter der AKNÖ-Bildungsabteilung. "Jetzt ist es aber auch höchste Zeit, diskriminierende Bestimmungen aus der Hortförderung zu streichen, die es leider noch immer gibt", fordert Günter Karner. Diese Diskriminierungen treffen nicht nur MigrantInnenfamilien sondern auch niederösterreichische Mehrkindfamilien. Nach den Bestimmungen der Niederösterreichischen Hortförderung sind Kinder aus MigrantInnenfamilien von der Hortförderung ausgeschlossen, wenn beide Elternteile aus Nicht-EU-Staaten kommen. Das hat eine serbische Familie mit zwei Kindern aus Schwechat schwer getroffen: "Meine Frau wollte wieder Teilzeit arbeiten gehen, doch der Hort war zu teuer. Warum schließt man uns von der Förderung aus, obwohl wir hier Steuern zahlen?", gab der serbische Familienvater gegenüber AKNÖ-Bildungsexpertin Mag. Hanife Onay seiner Enttäuschung Ausdruck. Zwtl: Kinder lernen von Kindern - Diskriminierung verhindert Integration Man kann nicht auf der einen Seite beklagen, dass Kinder mit Migrationshintergrund zu wenig Deutsch können und auf der anderen Seite verhindern, dass sie die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen können, kritisiert die AKNÖ-Bildungsexpertin Hanife Onay: "Gerade im Hort können Kinder mit Sprachdefiziten spielend mit anderen Kindern Deutsch lernen, vor allem, wenn zu Hause vielleicht nur Mundart oder die Erstsprache gesprochen wird. Eine bessere Sprachförderung kann man sich gar nicht wünschen." Zwtl. Auch niederösterreichische Mehrkindfamilien kommen schwer zur Hortförderung Die Diskriminierung macht aber auch vor niederösterreichischen Eltern nicht halt. Hanife Onay: "Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Hortförderung ist, dass beide Elternteile arbeiten. Bei Mehrkindfamilien mit Kindern vom Vorschulalter bis zur Sekundarstufe, ist das aber praktisch unmöglich. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben." Rückfragen: AKNÖ-Bildungsexpertin, Mag. Hanife Onay, Tel. 05-7171-1970. Weiter aktuelle Aussendungen finden Sie unter http://noe.arbeiterkammer.at Rückfragehinweis: AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit Tel.: (01) 58883-1247 mailto:peter.sonnberger@aknoe.at http://noe.arbeiterkammer.at *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0221 2007-10-02/13:06 021306 Okt 07
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