• 25.09.2007, 11:59:53
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  • OTS0152 OTW0152

Kritik am Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) ist völlig unberechtigt

Wien (OTS) - Von den Versicherungsfachleuten Helmut Holzer und
Franz Walter Pagler wurde in letzter Zeit mehrfach die Qualität des
Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) angezweifelt und die
Objektivität und Unabhängigkeit der Bundesanstalt Statistik Austria
in Zweifel gezogen. So erklärte Herr Holzer am 24.9.2007 im
ORF-Hörfunk, der PIPH wurde "aufgrund einer mehr oder minder Vorgabe
der Pensionisten" erstellt und sei daher "kein wirklich objektiver
Index". Der Generaldirektor der Statistik Austria, Univ.-Prof. Dr.
Peter Hackl, weist diese Aussagen auf das Schärfste zurück: "Die
Statistik Austria ist durch das Bundesstatistikgesetz zu Objektivität
und Unabhängigkeit verpflichtet und hat diese Verpflichtung stets
eingehalten. Das gilt auch für den PIPH, der nach international
anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards erstellt
wird, die auf der Homepage der Statistik Austria für alle
Interessierten offengelegt sind."

Dass die Statistik Austria die Grundsätze der Objektivität und
Unabhängigkeit eingehalten hat, wurde in allen jährlichen Berichten
des Statistikrates an den Bundeskanzler und das österreichische
Parlament bestätigt. Auch in der Beurteilung durch ein "peer
reviewing" im Rahmen der EU wurden der Statistik Austria im November
2006 beste Noten für die Punkte Unabhängigkeit sowie Unparteilichkeit
und Objektivität gegeben. Die Statistik Austria gehört überdies
innerhalb der EU zu den am besten bewerteten Instituten der Amtlichen
Statistik. "Gerade von Versicherungsfachleuten, die eine so große
Verantwortung für das Pensionssystem in Österreich tragen, sollte ein
sorgfältiger Umgang mit dem guten Ruf einer Institution wie der
Statistik Austria selbstverständlich sein", erklärt Dr. Hackl.

Der Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH), der von der
Statistik Austria im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates und
mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSGK) ermittelt
wird, ist ein seriös und objektiv berechnetes Instrument zur Messung
der Inflationsrate für Pensionistenhaushalte. Der PIPH ist nach
international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen konstruiert
und keineswegs nach etwaigen Vorgaben der Auftraggeber.

Dem Vorwurf, dass die Berechnung des PIPH nicht nachvollziehbar
ist, muss entgegnet werden, dass für den PIPH prinzipiell die
gleichen Veröffentlichungsstandards gelten wie für den
Verbraucherpreisindex (VPI). Alle Detailinformationen (z. B.
Gewichtung), die regelmäßig für den VPI zur Verfügung gestellt
werden, sind auch für den PIPH veröffentlicht. Die Erstellung der
Gewichtung des PIPH wurde in zahlreichen Artikeln, in Vorträgen und
Pressekonferenzen zur Diskussion gestellt und ist auf den
Internetseiten der Statistik Austria dokumentiert. Weiters haben
zahlreiche Arbeitsgruppenbesprechungen stattgefunden, an denen
Vertreter und Vertreterinnen der Sozialpartner, von
Forschungsinstituten, der Nationalbank und der Ministerien anwesend
waren. In diesen Sitzungen wurde der PIPH diskutiert und kritisch
beleuchtet.

Erstellung und Methodik des PIPH

Der PIPH ist eine Adaptierung des VPI: Er verwendet dieselben
Preismessungen wie der VPI, jedoch jene Gewichte der Ausgaben, die
den durchschnittlichen Verbrauchsausgaben von Pensionistenhaushalten
gemäß der letzten Konsumerhebung der Statistik Austria entsprechen;
der VPI geht hingegen von den durchschnittlichen Verbrauchsausgaben
sämtlicher Privathaushalte aus. Zur Ermittlung der Konsumausgaben für
Pensionistenhaushalte wurden einerseits die Gewichtsstruktur des VPI
2005 und andererseits eine Sonderauswertung der Konsumerhebung
2004/2005 verwendet. Aus dieser wurden jene Haushalte gefiltert, in
denen der Hauptverdiener Pensionist ist und somit betragsmäßig am
meisten zum Haushaltseinkommen beitrug. Dabei wurden nicht nur
Haushalte einbezogen, in welchen ausschließlich Pensionisten leben,
sondern auch solche, die von anderen Personen mit
eigenem (jedoch geringem Einkommen) bewohnt werden. Es wurden keine
Einkommensgrenzen gezogen, und die Aufzeichnungen aller
Haushaltsbudgets in unterschiedlicher Höhe wurden somit
berücksichtigt.

Mit Hilfe der Ergebnisse aus dieser Sonderauswertung der
Konsumerhebung wurde eine Gewichtsstruktur für den PIPH erstellt,
welche zur Aggregierung verwendet wird. Hauptquellen für die
Gewichtung des PIPH waren das Gewichtungsschema des VPI 2005 und die
Aufzeichnungen aus 2.303 österreichischen Pensionistenhaushalten im
Rahmen der Konsumerhebung 2004/2005. Ergänzend wurden Daten über den
privaten Konsum aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und
weitere administrative Quellen für die Erstellung des spezifischen
Ausgabenschemas des PIPH herangezogen. Die nachstehende Tabelle zeigt
die Gewichtsanteile des PIPH 2005 sowie des VPI 2005 auf
COICOP-Hauptgruppen-Ebene.

PIPH 2005 und VPI 2005 - Gewichtung der 12 COICOP*) - Hauptgruppen in
Prozentpunkten

Hauptgruppen nach COICOP                      PIPH 2005  VPI 2005
 01 Nahrungsmittel und Alkoholfreie Getränke     13,27      12,23   
 02 Alkoholische Getränke und Tabak               2,63       2,86   
 03 Bekleidung und Schuhe                         4,94       5,46   
 04 Wohnung, Wasser, Energie                     17,29      17,92   
 05 Hausrat u. laufende Instandhaltung d. Hauses  7,62       8,39   
 06 Gesundheitspflege                             9,08       4,64   
 07 Verkehr                                      12,22      15,13   
 08 Nachrichtenübermittlung                       2,37       2,66   
 09 Freizeit und Kultur                          11,50      12,42   
 10 Erziehung und Unterricht                      0,23       1,10   
 11 Restaurants und Hotels                        5,90       7,28   
 12 Verschiedene Waren und Dienstleistungen      12,95       9,91   
    Gesamt                                       100,00    100,00

Q: STATISTIK AUSTRIA - *) Classification Of Individual Consumption by
Purpose

Die einzelnen Positionen (770 Waren und Dienstleistungen) des
Warenkorbes des PIPH entsprechen 1:1 dem des österreichischen
Verbraucherpreisindex (VPI 2005=100). Sie unterscheiden sich
lediglich durch ihre Bedeutung für den Gesamtindex. Für die
monatliche Berechnung des PIPH wird die gesamte Preisdatenmasse des
VPI herangezogen, das sind monatlich rund 40.000 Preise in 4.200
Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfs (z.B. Butter,
Milch, Seife) als auch langlebige Gebrauchsgüter (z.B. Kfz-Neuwagen,
Haushaltsgeräte) und Dienstleistungen (z.B. Arztleistungen, Friseur,
Seniorenheime) abdecken. Die monatliche Auswahl der Waren und
Dienstleistungen erfolgt identisch mit dem VPI, d.h. es fließen
dieselben Preisänderungen, Ersatzprodukte und
Geschäftsaktualisierungen in den PIPH ein.
Weiterführende Hinweise

- Weitere Informationen und Daten zum PIPH und VPI finden Sie auf
unseren Internetseiten unter

http://www.ots.at/redirect.php?sonderauswer und
http://www.ots.at/redirect.php?warenkorb

- in den Statistischen Nachrichten ausführlich im August 2006 und
Mai 2007.

Rückfragehinweis:
Direktion Volkswirtschaft der Statistik Austria
Helga SCHIMAK, Tel. (01) 71128-8069 bzw.
mailto:helga.schimak@statistik.gv.at, oder
Mag. Alexandra BEISTEINER, Tel. (01) 71128-8067 bzw.
mailto:alexandra.beisteiner@statistik.gv.at

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