• 18.09.2007, 16:29:41
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euro adhoc: Finanzierung, Aktienemissionen (IPO) / Zapf Creation: BaFin befreit MGA Entertainment, Inc. und Ron Brawer von Abgabe eines Pflichtangebots (D)

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europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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18.09.2007

Rödental, 18. September 2007 - Die Zapf Creation AG hat davon Kenntnis erhalten,
dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die MGA
Entertainment, Inc. sowie Herrn Ron Brawer gemäß § 37 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit § 9 WpÜG-Angebotsverordnung von der
Abgabe eines Pflichtangebots für den Fall der Kontrollerlangung befreit hat. Ein
solches Pflichtangebot wäre sonst beim Halten von mindestens 30 % der
Stimmrechte einer Gesellschaft zu unterbreiten. Die Befreiung wurde auch für die
Gesellschafter der MGA Entertainment, Inc., die Aktionäre der Zapf Creation AG
sind und die mit der MGA Entertainment, Inc. und Ron Brawer zusammenwirken,
beantragt. Mit einer positiven Entscheidung über diese Anträge ist in den
nächsten Wochen zu rechnen. Die Befreiung steht unter einem Widerrufsvorbehalt,
falls bestimmte Sanierungsschritte nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden.
Einzelheiten hierzu werden in einem Börsenpflichtblatt und einem elektronischen
Verbreitungssystem veröffentlicht.

Die Entscheidung der BaFin ermöglicht die weitere Umsetzung des am 20. Juli 2007
mit einem Bankenkonsortium vereinbarten Finanzierungskonzeptes für den Zapf
Creation-Konzern. Dieses sieht als Voraussetzung für die Gewährung eines neuen
Konsortialkredits die Zuführung von Eigenkapital in Höhe von 30 Mio. Euro vor,
die von wesentlichen Aktionären garantiert wurde. Die Befreiung wurde notwendig,
nachdem sich die MGA Entertainment, Inc. bereit erklärt hatte, den von der
Betham Ltd., deren Chief Executive Officer (CEO) das Zapf
Creation-Aufsichtsratsmitglied Gustavo Perez ist, zugesagten Teil der
Finanzierung zusätzlich zu übernehmen vorbehaltlich der Zustimmung der
finanzierenden Banken zur Verlängerung der Altkredite bis zum 30. November 2007
und einer entsprechenden Anpassung der Vereinbarungen mit den neuen
Kreditgebern. Die Übernahme dieser zusätzlichen Verpflichtung wurde notwendig,
da die Betham Ltd. aufgrund rechtlicher Beschränkungen ihre zugesagten
Verpflichtungen nicht erfüllen konnte.

Auf Grund dieser neuen Sachlage ist es möglich, dass, sobald auch die
Gesellschafter der MGA Entertainment, Inc. die Befreiung erlangt haben, die
Stimmrechtsgrenze von 30 % gemäß WpÜG durch die MGA Entertainment, Inc. bzw.
ihre Gesellschafter und Ron Brawer überschritten werden kann, ohne dass ein
Übernahmeangebot unterbreitet werden muss.

Rückfragehinweis:
Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Tel.: +49 (0) 54 04 - 91 92 0
Fax: +49 (0) 54 04 - 91 92 29

Ende der Mitteilung euro adhoc 18.09.2007 15:55:27
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Emittent: Zapf Creation AG
          Mönchrödener Straße 13
          D-96472 Rödental
Telefon:  +49 (0)9563 7251-0
FAX:      +49 (0)9563 7251-387
Email:    info@zapf-creation.com
WWW:      http://www.zapf-creation.de
Branche:  Konsumgüter
ISIN:     DE0007806002
Indizes:  CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen:   Amtlicher Markt/Prime Standard: Börse Frankfurt, Freiverkehr: Börse
          Berlin, Börse Hamburg, Börse Stuttgart, Börse Düsseldorf, Börse
          Hannover, Börse München 
Sprache:  Deutsch

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