- 06.08.2007, 13:25:31
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FPÖ will Bedingungen für körperbehinderte Autofahrer verbessern
Hofer: Rückvergütung von 20% des Kaufpreises statt NoVA-Abgeltung beseitigt unverhältnismäßige Förderung beim Kauf von Benzinschleudern
Wien (OTS) - Menschen mit Behinderung sind oftmals auf ein
Kraftfahrzeug angewiesen. Bei Vorliegen der erforderlichen
Voraussetzungen gewährt ihnen der Gesetzgeber im
Bundesbehindertengesetz eine Abgeltung der Normverbrauchsabgabe. Der
Abgeltung ist der Kaufpreis des Autos bis zu einem Betrag von 20.000
Euro zuzüglich der durch die Behinderung notwendigen
Zusatzausstattung zu Grunde zu legen. FPÖ-Behindertensprecher NAbg.
Norbert Hofer setzt sich nun für eine Änderung des
Bundesbehindertengesetzes ein, da die geltende Regelung große
Nachteile in sich birgt.
Norbert Hofer: "Da die NoVA in der Regel bei der Erstzulassung zu
zahlen ist, nützt diese gesetzlich vorgeschriebene Vergünstigung
einem Behinderten beim Kauf eines Gebrauchtwagens nichts. Der zweite
Schwachpunkt der derzeit gültigen Bestimmungen liegt darin, dass die
Höhe der NoVA vom Kraftstoffverbrauch abhängig ist. Kauft sich also
ein Behinderter eine Benzinschleuder, bekommt er mehr zurück als beim
Ankauf eines spritsparenden Autos. Das macht keinen Sinn."
Die FPÖ will nun, dass statt der NoVA-Abgeltung eine Rückerstattung
in der Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeuges bis zu
einem Kaufpreis von 22.000 Euro zuzüglich der Kosten für
behinderungsbedingte und NoVA-pflichtige Umbauten gesetzlich
festgeschrieben wird.
Hofer: "Es müssen generell Anreize für Autofahrer geschaffen werden,
auf verbrauchsarme Fahrzeuge umzusteigen. Durch die von mir
vorgeschlagene Neuregelung würden Behinderte, die sich ein
verbrauchsarmes Kraftfahrzeug anschaffen, zumindest nicht weiter
bestraft. Ich werde diese Forderung im Nationalrat zum Thema machen."
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub
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