- 16.07.2007, 11:41:03
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Steibl zur Zuverdienstgrenze: Ehrlicher Weg muss eingehalten werden
Härtefälle sind ausgeschlossen
Wien, 16. Juli 2007 (ÖVP-PK) „Der ehrliche Weg, der sich
entlang der österreichischen Gesetze orientiert, muss eingehalten
werden“, stellt ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl in puncto
Zuverdienstgrenze beim Kindergeld fest. In Richtung Barbara Prammer
betont Steibl: Es geht nicht darum, jemanden zu bestrafen, sondern
darum, zu Unrecht ausbezahltes Kindergeld zurückzuzahlen. „Es kann
wirklich keine Lösung sein, dass Prammer die geltende
österreichische Gesetzeslage mit einer Amnestie aushebeln will“,
betont Steibl. Es ist vollkommen richtig, „dass sich Ministerin
Andrea Kdolsky für die Einhaltung der österreichischen Gesetzeslage
ausspricht. Immerhin war immer bekannt, dass es diese
Zuverdienstgrenze gibt. Gesetze sind da, um eingehalten zu werden“,
so Steibl. ****
Härtefälle sind bei den Rückzahlungen dezidiert ausgeschlossen,
weil verschiedene Instrumentarien - von der Stundung bis zum
völligen Verzicht – zur Verfügung stehen. Persönliche Kontakte,
hunderte Anrufe bzw. Mails und dutzende Leserbriefe bestätigen:
Familienministerin Kdolsky macht mit der Umsetzung von geltendem
Recht das einzig Richtige. Jene Mütter, die sich an die
Zuverdienstgrenze gehalten haben, dürfen nicht für dumm verkauft
werden“, schließt ÖVP-Familiensprecherin Steibl. ****
Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at
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