• 05.07.2007, 15:35:00
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  • OTS0270 OTW0270

MedUni Wien: Mitteilung gemäß § 8a Abs. 5 MedG:

Wien (OTS) - In einer APA-OTS-Aussendung der Medizinischen
Universität Wien vom 13.11.2006 wurde unter der Überschrift "Die
Medizinische Universität stellt Antrag auf Abberufung ihres
Universitätsrates Gerhard Pendl" die Behauptung aufgestellt,
Univ.Prof.Dr. Gerhard Pendl habe eine "die Zeit des
Nationalsozialismus glorifizierende Gesinnung".

Univ.Prof.Dr. Gerhard Pendl erachtete sich dadurch einer
unehrenhaften Gesinnung bezichtigt, wodurch der objektive Tatbestand
der Üblen Nachrede erfüllt sei.

Für die dadurch erlittene Kränkung beantragte er beim
Landesgericht für Strafsachen Wien, der Medizinischen Universität
Wien als Medieninhaberin der genannten APA-OTS-Aussendung die Zahlung
einer Entschädigung gemäß § 6 MedG sowie die Urteilsveröffentlichung
gemäß § 8a Abs 6 MedG aufzutragen.

Ein Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien Abt. 091, am 27.6.2007

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Die MedUni Wien erlaubt sich anlässlich dieser Mitteilung folgende
Erläuterung:

In der oben erwähnten APA-OTS-Aussendung vom 13.11.2006
distanzierte sich die Medizinische Universität Wien von Aussagen, die
ihr damaliger Universitätsrat Univ.Prof.Dr. Gerhard Pendl am Vortag
bei einer Grabrede für den vom NS-Regime hoch dekorierten
Luftwaffenoffizier Walter Nowotny getätigt hatte, und forderte dessen
Abberufung gemäß § 21 Abs. 14 UG 2002.

Herr Univ.Prof.Dr. Pendl hatte in seiner Rede sich und die am
Grabe Anwesenden gelobt und betont, es sei "unsere Pflicht, gegen die
seelischen Narben der Gutmenschen, die auch die Toten nicht in Ruhe
lassen, aufzuzeigen, dass es doch noch ein Fähnlein in den deutschen
Landen gibt, die unsere unschuldigen Soldaten und ihren furchtbaren
Tod nicht vergessen oder gar herabwürdigen". Weiters hatte Herr
Univ.Prof.Dr. Pendl in dieser Rede politische Gegner dieser
Weltanschauung als "RAF-Sympathisanten", "Widersacher der
Kriegsgeneration" sowie "Generation der Zivildiener" und "Störer der
Totenruhe" bezeichnet.

Die MedUni Wien sah sich aufgrund dieser Rede veranlasst, bei der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Abberufung
von Univ.Prof.Dr. Gerhard Pendl als Universitätsrat zu beantragen.
Mit Bescheid vom 28.12.2006 hat die damalige Bundesministerin Herrn
Univ.Prof.Dr. Pendl abberufen.

Einer Beschwerde von Univ.Prof.Dr. Pendl dagegen beim VwGH
erkannte dieser keine aufschiebende Wirkung zu, die Entscheidung des
VwGH steht noch aus.

Rückfragehinweis:

Mag. Bernd Matouschek 
   Pressesprecher
   Medizinische Universität Wien
   Spitalgasse 23, 1090 Wien
   Tel.:    +43 (0)1 40160 -100 09
   Tel/Fax: +43 (0)1 23 101 32
   gsm: +43-(0)676-6119701
   mailto:[email protected]
   www.meduniwien.ac.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MEU

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