- 05.07.2007, 11:34:40
- /
- OTS0149 OTW0149
Ingenieurleistungen: Neuer Leitfaden gegen den Dschungel im Vergaberecht
Bestpreisbieterprinzip rückt mehr in den Mittelpunkt
Wien (PWK503) - Einen neuen Leitfaden für die Vergabe von
Ingenieurleistungen präsentierte heute die Bundesinnung Bau gemeinsam
mit dem Fachverband Technische Büros-Ingenieurbüros im Rahmen einer
Pressekonferenz. "Mit dem neuen Leitfaden richten wir uns in erster
Linie an die Gemeinden und andere öffentliche Auftraggeber. Ziel ist
es, durch diesen Leitfaden die Planungsqualität und die
Wirtschaftlichkeit einer Investition zu heben", betonte heute,
Donnerstag, Johannes Lahofer, Bundesinnungsmeister der BI Bau. Dieser
Leitfaden stehe, so Christian Pelzl, Fachverbandsobmann
Ingenieurbüros, allen Mitgliedern zur Verfügung und werde an alle
Gemeinden versandt.
Von den 100 Prozent an Lebenszykluskosten eines Hochbaus würden 20
bis 40 Prozent Herstellungskosten betragen. Die Planungskosten sind
Teil dieser Herstellungskosten und machen einen "geringen Teil" aus,
so Ernst Lackner, Fachverbandsobmann-Stv. Ingenieurbüros und
Fachgruppenobmann der Ingenieurbüros in Tirol: "Aber 90 Prozent der
Lebenszykluskosten sind von den Planungskosten bestimmt." Diese
Nachhaltigkeit sollte auch in den einzelnen Ausschreibungen
berücksichtigt werden, denn nur so könne man weg vom
Billigstbieterprinzip hin zum Bestbieter kommen.
Der Autor des Leitfadens, Egon Bodner, betonte, dass es durch
diesen Leitfaden für die technischen Büros und planenden Baumeister
möglich sei zu zeigen, dass Planungsleistungen auch ihren Preis
haben, man in einem Vergabeverfahren aber auch mit Qualität und
Erfahrungen punkten müsse. So berichtete Bodner über eine
Ausschreibung in Tirol, die sein Büro durchgeführt hat, in dem der
Preis etwa nur mit 20 Prozent des Gesamtpakets gewichtet wurde.
Für den Bereich der "geistigen Dienstleistungen" - und dazu
gehören in hohem Maß die Ingenieurleistungen - bietet das
Bundesvergabegesetzes 2006 der öffentlichen Hand unterschiedliche
Vergabeverfahren an: das Verhandlungsverfahren mit oder ohne
Bekanntmachung, die Direktvergabe, das Wettbewerbsverfahren usw.
Bis auf die Direktvergabe sind in den einzelnen Verfahren die
anzuwendenden Vergabekriterien äußerst kompliziert und im Regelfall
von Nichtfachleuten kaum nachvollziehbar. Insbesondere die
Zuschlagskriterien, als letzter Schritt in der Kette zur Ermittlung
des "Bestbieters" in einem Vergabeverfahren, machen den Auftraggebern
oft deshalb Probleme, weil sich das Bundesvergabegesetzes 2006 - bis
auf den Preis - bedeckt hält.
Dies führt häufig dazu, dass der Billigstbieter zum Zuge kommt,
obwohl es über weitere Zuschlagskriterien möglich wäre, die Qualität
der angebotenen Leistung zu messen und die Wirtschaftlichkeit dadurch
zu heben. Genau hier setzt diese Leitlinie an und zeigt dies an
konkreten Beispielen.
Dass der Billigstbieter nicht zwangsläufig die wirtschaftlichste
Lösung in höchster Qualität erbringt, liegt auf der Hand. Was
Auftraggeber dabei selten bedenken, sind die Folgekosten. Es ist also
die Qualität einer Ingenieurleistung von entscheidender Bedeutung -
denn sie bestimmt im höchsten Maß die Wirtschaftlichkeit. (us)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Geschäftsstelle Bau Mag. Matthias Wohlgemuth Tel.: (++43) 718 37 37 25 Fax: (++43) 718 37 37 22 mailto:office@bau.or.at http://bau.or.ar
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK






