• 28.06.2007, 11:41:08
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AK zu Ferienjobs (2): Tipps, damit der Ferienjob kein Flop wird

Grundsätzlich gilt: Vorher genau fragen, während des Ferialjobs genaue Aufzeichnungen führen und nichts Kleingedrucktes einfach so unterschreiben

Wien (OTS) - "Beim Ferialjob für’s Taschengeld kommt für viele
Junge oft nachher das böse Erwachen, weil sie viel weniger verdient
haben, als sie erhofft hatten", sagt AK Arbeitsrechtsexperte Kurt
Retzer, "vorher fragen zahlt sich daher auf jeden Fall aus und mit
den AK Tipps sollte der Ferialjob klappen." Grundsätzlich gilt:
Ferialjobber sind ArbeiterInnen oder Angestellte, die während der
Ferien arbeiten. Für sie gelten bei Bezahlung, Arbeitszeit und Urlaub
die "normalen" arbeitsrechtlichen Vorschriften - für die Bezahlung
zumindest der Kollektivvertragslohn. Bei Fehlen eines
Kollektivvertrags gilt, was entsprechend ortsüblicher Entlohnung
vereinbart wird. Als Faustregel kann gelten: 700 bis 1.000 Euro
brutto sollte der Ferialjob auf jeden Fall bringen. "Vor Jobantritt
sollten Arbeitszeit und Entlohnung, aber auch die Art der Tätigkeit
und die Dauer, unbedingt in einem Vertrag schriftlich fixiert
werden", rät AK Experte Kurt Retzer, "während des Ferialjobs
empfehlen wir genaue Arbeitsaufzeichnungen. Und wenn es Probleme
gibt, dann helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer."

Tipps vor Antritt des Ferialjobs

1. Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit,
Entlohnung, eventuell Kost und Quartier sowie einen etwaigen Abzug
für Kost oder Quartier in einem Arbeitsvertrag schriftlich
vereinbaren.

2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vereinbaren und, falls
keine geregelte Arbeitszeit, die freien Tage im vorhinein festlegen.
ACHTUNG: Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht
erlaubt!

Tipps während des Ferialjobs

3. Regelmäßig genaue Tätigkeitsaufzeichnungen und Aufzeichnungen über
die tatsächliche Arbeitszeit führen und aufbewahren um - wenn nötig -
die Art und Dauer des Arbeitseinsatzes nachweisen zu können.

4. Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen nicht unterschreiben!

5. WICHTIG: Der Arbeitgeber muss Ferialjobber unverzüglich bei der
Gebietskrankenkasse anmelden und ihm/ihr umgehend eine Abschrift
dieser Anmeldung aushändigen.

Tipps nach Ende des Ferialjobs

6. Keine - meist klein gedruckte - Verzichtserklärung unterschreiben!
7. Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde (z.B.
Urlaubsersatzleistung, Überstundenentlohnung) soll der Arbeitgeber
umgehend und schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden.
VORSICHT: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen
Geld verlieren.

8. Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl keine Lohnsteuerpflicht
vorliegt, kann diese innerhalb der nächsten fünf Jahre mit einem
Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt zurückverlangt werden ( Das "L 1"-
Formular für die Arbeitnehmerveranlagung gibt’s auf jedem Finanzamt
und zum download unter www.arbeiterkammer.at).

9. Wenn es zu Problemen kommt, so ist es sinnvoll umgehend mit dem
Betriebsrat des Betriebs, mit der zuständigen Fachgewerkschaft oder
Arbeiterkammer Kontakt aufzunehmen.

Rückfragehinweis:
Peter Mitterhuber
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2347
mailto:peter.mitterhuber@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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