- 28.06.2007, 09:38:58
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Altenheime im "Konsument"-Check
Freundliches Ambiente, aber Geheimniskrämerei um Kosten und Personal. Teils gesetzwidrige Klauseln.
Wien (OTS) - Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, bieten
sich neben der Pflege durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Kraft
auch Altenheime an. Das Testmagazin "Konsument" hat für seine
Juli-Ausgabe 23 Altenheime in ganz Österreich unter die Lupe
genommen. Erfreulich: Die Heime präsentierten sich grundsätzlich als
freundlich und offen. In Fragen zu Heimkosten und Personal zeigten
sich die meisten Häuser jedoch ablehnend und verschlossen. Und: Viele
Heimverträge enthalten gesetzwidrige Klauseln. "Gerade aber für
ältere Menschen sollten die Verträge einfach zu verstehen und
rechtlich einwandfrei sein", so Franz Floss, Geschäftsführer des
Vereins für Konsumenteninformation.
Wurden die Tester während ihrer anonymen Besuche - sie gaben sich
als Angehörige auf der Suche nach einem Heimplatz aus - noch durch
die Bank nett und zuvorkommend behandelt, stellte sich die Situation
im zweiten Teil der Untersuchung gänzlich anders dar: Auf einen
hochoffiziellen Brief an die Heimleitungen mit Fragen zur Größe der
Zimmer, zu Personal, Kosten oder ärztlicher Versorgung wurde gar
nicht bzw. nur teilweise geantwortet. Das Bezirksalten- und
Pflegeheim in Attnang Puchheim, das Haus Liebhartstal II in Wien, das
Providentia Seniorenheim in Klagenfurt sowie das Seniorenhaus Farmach
in Saalfelden reagierten überhaupt nicht auf die Anfrage.
Unterschiede zeigten sich nicht nur in punkto
Kundenfreundlichkeit, sondern auch bei der Höhe der Heimkosten. So
liegt der Tagsatz in Pflegestufe 3 zwischen 61 bis 118 Euro. "Bei
manchen Heimen ist eine Förderung durch Land, Gemeinde oder
Sozialhilfe möglich, bei anderen nicht. Von Bundesland zu Bundesland
ist auch verschieden geregelt, ob Regressansprüche - etwa gegenüber
Angehörigen - geltend gemacht werden können", berichtet
"Konsument"-Gesundheitsexpertin Angela Tichy.
Bei den Heimkosten blieb in vielen Fällen zudem unklar, wie sich
diese zusammensetzen. Eine Begutachtung der Heimverträge, die im
Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz
erfolgte, deckte gesetzwidrige Klauseln wie etwa die
Mindestabwesenheitszeit bei Entgeltminderung auf. Das
Konsumentenschutzministerium erwägt daher, diese Verträge abzumahnen.
"Jedes Heim hat eigene Kriterien, nach denen es die Bewerber
auswählt. Wer sich für ein bestimmtes Haus interessiert, sollte sich
daher früh genug nach den Bedingungen erkundigen", rät Tichy.
Worauf man auf der Suche nach dem passenden Heim noch achten sollte,
ist im neuen "Konsument" und auf www.konsument.at. nachzulesen. Dort
gibt es auch eine detaillierte Übersicht aller untersuchten
Altenheime.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation/ Testmagazin "Konsument" Mag. Sabine Burghart Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 01/588 77 - 256 Email: sburghart@vki.at
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