- 19.06.2007, 14:25:44
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Lostag für EU-Verfassungsvertrag Hauptausschuss diskutiert über kommenden EU-Rat in Brüssel
Wien (PK) - Im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des Hauptausschusses,
die im Vorfeld des Europäischen Rates am 21. und 22. Juni abgehalten
wurde, standen die Themen EU-Verfassungsvertrag und
Migrationspolitik.
Der Europäische Rat beabsichtigt bei seiner kommenden Tagung, zur
Lösung der offenen Fragen um den Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags
ein Mandat für die geplante Regierungskonferenz unter portugiesischem
Vorsitz zu formulieren. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer stellte dazu
fest, dass es das Anliegen Österreichs sei, so viel wie möglich von
der Substanz des Vertragsentwurfs zu erhalten und zentrale Punkte
abzusichern. Dazu zähle ein rechtsverbindlicher Grundrechtskatalog
mit subjektiven Rechten der UnionsbürgerInnen gegenüber den
Institutionen sowie eine klare soziale Dimension, damit die EU ihre
Fürsorgepflicht wahrnehmen kann. Diese soziale Dimension müsste durch
die Wirtschaftspolitik der schlagkräftigen Euro-Gruppe abgestützt
werden, sagte er. Weiters hielt der Bundeskanzler eine klare
Kompetenzordnung für notwendig, um den Regionen und Kommunen Raum zur
politischen Selbstverwaltung zu bieten. Die EU-Institutionen müssten
effizient und demokratisch legitimiert sein, die EU sollte eine
einheitliche Rechtspersönlichkeit erhalten und einheitliche Verfahren
sollten die Handlungsfähigkeit der EU nach innen und außen stärken.
Die Chancen für eine Einigung schätzte Gusenbauer 50:50 ein.
Bundesministerin Ursula Plassnik wies darauf hin, dass man vom Wort
"Verfassungsvertrag" abgehen werde und man ein klassisches
Vertragsveränderungsverfahren anstrebe.
Die Absicht, die nationalen Parlamente stärker einzubinden, wurde von
allen begrüßt, man sprach sich aber gegen ein absolutes Vetorecht,
eine so genannte "Rote Karte", aus. Vielmehr werde eine "Gelbe Karte"
bevorzugt, denn Aufgabe der nationalen Parlamente sei es in erster
Linie, die eigene Regierung zu kontrollieren und zu unterstützen,
selbstverständlich aber auch inhaltliche Positionierungen
vorzubringen.
In der Diskussion wurde auch das Verhalten der polnischen und
britischen Regierung beleuchtet, wobei überwiegend für die polnische
Haltung mehr Verständnis gezeigt wurde als für die britische.
Schließlich, so der allgemeine Tenor, habe Großbritannien den
Vertragsentwurf unterschrieben, nachdem man mit Vehemenz durchgesetzt
hatte, dass die Integration nicht so weit geht, wie es von vielen
gewünscht worden war. Dann habe es Großbritannien jedoch verabsäumt,
den Ratifikationsprozess einzuleiten und jetzt setze es eine "red
line" nach der anderen. Mit kritischem Unterton wurde der Vorschlag
von US-Präsident Bush kommentiert, den britischen Premier Tony Blair
zum ersten EU-Präsidenten zu küren.
Die Linie der Bundesregierung wurde von SPÖ und ÖVP unterstützt.
Abgeordneter Caspar Einem (S) unterstrich die Notwendigkeit, den
Prozess, eine neue Rechtsgrundlage für die EU zu schaffen, zum
Abschluss zu bringen. Damit könnte sich die EU wieder vermehrt
inhaltlichen Fragen widmen, die für die Menschen von Bedeutung sind.
Klubobmann Wolfgang Schüssel (V) meinte, dass sich die oftmals
übertriebene Rhetorik so mancher Staatenvertreter in der
Vergangenheit als nicht hilfreich erwiesen habe.
Auch die Grünen befürworteten das geplante Vorgehen von Bundeskanzler
und Außenministerin, sie brachten jedoch einen Antrag auf
Stellungnahme ein, in dem unter anderem die Aufnahme der Grundrechte-
Charta und ihrer Rechtsverbindlichkeit, die Erweiterung der
Handlungsfähigkeit der Union durch die doppelte Mehrheit, die
Rechtspersönlichkeit, die Ausdehnung der Entscheidungen mit
qualifizierter Mehrheit und die Stärkung der Außenpolitik gefordert
wird.
Dieser Antrag auf Stellungnahme wurde ebenso abgelehnt wie die beiden
Anträge von FPÖ und BZÖ. Die Regierungsparteien argumentierten, man
wolle den österreichischen Regierungsmitgliedern im Rat keine
"Handfesseln" anlegen.
Seitens der FPÖ bekräftigte Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch
abermals, der Verfassungsvertrag sei gescheitert, man müsse daher von
Neuem beginnen. Im Falle einer auch nur minimal geänderten Neuauflage
eines Vertrages fordert die FPÖ in ihrem Antrag, einen neuerlichen
Ratifizierungsprozess in Gang zu setzen und eine nationale
Volksabstimmung darüber abzuhalten.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) erläuterte den Antrag seiner
Fraktion und trat für die Schaffung eines Kerneuropa unter Teilnahme
Österreichs ein. Auch darüber müsste eine Volksabstimmung nach
Auffassung des BZÖ abgehalten werden. Der weitere Aufbau könnte nach
Auffassung Scheibners in einem Modulsystem erfolgen, wobei ein so
genannter "mittlerer Ring" für jene EU-Mitgliedsstaaten da sein
sollte, die nur partiell an einzelnen Politikbereichen teilnehmen
wollen. Und schließlich sollte ein "äußerster Ring" den Rahmen für
eine Partnerschaft für Europa darstellen. Dies könnte, so Scheibner,
ein Modell für die Türkei sein.
Europäische Migrationspolitik und Bleiberecht
Das zweite zentrale Thema des Hauptausschusses war die Frage der
Migration. Hier habe es große Fortschritte gegeben, berichtete
Bundesministerin Plassnik, vor allem in Richtung einer umfassenden
europäischen Migrationspolitik, einer engen Vernetzung und des
Kampfes gegen illegale Migration. Die Grünen legten auch zu diesem
Thema einen Antrag auf Stellungnahme vor, in dem insbesondere
Maßnahmen zur Vereinheitlichung von Regularisierungs- bzw.
Bleiberechtsregelungen gefordert werden. Die FPÖ wiederum verlangte
in ihrem Antrag, sich dafür einzusetzen, dass einerseits illegale
Migranten nicht auf die EU-Mitgliedsstaaten verteilt werden und dass
andererseits in Zukunft europäische Entwicklungshilfe an Drittstaaten
an entsprechende Migrantenrückführungsabkommen gekoppelt werden.
Beide Anträge blieben in der Minderheit.
Bundeskanzler Alfred Gusenbauer warnte davor, von Aktionen aus
humanitären Gründen ein Recht abzuleiten. Dies könnte zu einer
Aushebelung der Asylverfahren führen, daher müsse man hier eine klare
Trennung vornehmen. (Fortsetzung)
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