Rechtsschutz: Mitglieder des Naturschutzbeirates bekommen volle Unterstützung
LR Scheuch kann Doppelbödigkeit der SPÖ nicht nachvollziehen
Klagenfurt (OTS) - BZÖ-Naturschutzlandesrat Uwe Scheuch betonte heute, Freitag, im Rahmen einer Pressekonferenz nochmals, dass er einen Rechtsschutz seitens des Landes für Naturschutzbeiratsmitglieder vollkommen unterstütze. In der gestrigen Landtagssitzung wurde von der SPÖ ein Dringlichkeitsantrag eingebracht, um zukünftig den Rechtsbeistand für Naturschutzbeiratsmitglieder zu regeln. Scheuch freute sich darüber, dass die SPÖ diesbezüglich auf BZÖ-Linie sei, ließ heute jedoch mitteilen, dass er die Doppelbödigkeit der Sozialdemokraten nicht nachvollziehen kann. Ihm liege ein Akt, aus der Gemeinde Velden vor, wo der SPÖ-Bürgermeister Ferdinand Vouk in einem Landschaftsschutzgebiet eine Umwidmung vornehmen will. "Einerseits Rechtsschutz für Beiratsmitglieder fordern, damit diese nicht in ihren Kompetenzen beschnitten werden können, andererseits in Schutzgebieten Umwidmungen vornehmen wollen", ist für Scheuch unverständlich. Er werde sich diese Angelegenheit genau ansehen und prüfen.
Weiters teilte Scheuch mit, dass die Experten im Land die Rechtslage prüfen, ob die beiden Naturschutzbeiratsmitglieder Wilfried Franz und Björn Zedrosser Anspruch auf Rechtsbeistand seitens des Landes hätten. Hans Tilly will die beiden Beiräte bekanntlich klagen. Scheuch betonte: "Ich stelle mich voll und ganz hinter die Mitglieder des Naturschutzbeirates." Die Kompetenz des Naturschutzbeirates dürfe nicht durch etwaige Klagen ausgehöhlt werden und daher müsse dieses Beratungsgremium der Landesregierung auch entsprechenden Schutz bekommen.
Der Naturschutzlandesrat betonte aber auch, dass Grenzen gezogen werden müssen. "Man muss schon unterscheiden, wer welche Aussagen in welcher Funktion macht", so Scheuch. Scheuch teilte mit, dass Wilfried Franz den Rechtsbeistand in Anspruch nehmen wolle, da er in seiner Funktion als Beiratsmitglied die Aussagen getätigt hätte. Björn Zedrosser hingegen ließ laut Scheuch mitteilen, dass er als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Walterskirchen die Aussagen gemacht hätte und daher keinen Anspruch auf Rechtsbeistand stelle.
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