Wahlreform 1907: Die Reformer setzen sich durch 1. Dezember 1906: Das Abgeordnetenhaus beschließt das neue Wahlrecht
Wien (PK) - In unserer Rubrik "Entdeckungen und Begegnungen" bringen wir heute einen weiteren Beitrag über die große Debatte zur Wahlreform vor 100 Jahren. In unregelmäßiger Folge erscheinen in dieser Rubrik neben den Beiträgen über den figuralen Schmuck am und im Parlament historische Reportagen über Reden, die Geschichte machten sowie über den Weg zur Wahlreform des Jahres 1907.
Klofac: Ungleichbehandlung von Deutschen und Böhmen
Abermals meldete sich in der Spezialdebatte über die Wahlreform der Abgeordnete Vaclav Klofac zu Wort. Auch er wandte sich der Frage der Pluralität zu. Diese, so führte Klofac aus, existiere ja bereits -und zwar in nationaler Hinsicht: "Wenn wir nur die Mandatsziffern von Böhmen, Mähren und den Alpenländern betrachten - was finden wir? Dass die Deutschen immer mehr Mandate haben als wir Slawen, als wir Böhmen haben." Man brauche gar nicht auf die "schrecklichste Ungerechtigkeit dieser Wahlreform", die Ungleichbehandlung von Deutschen und Ruthenen hinzuweisen: "Vergleichen sie einmal die Anzahl der Böhmen in Wien, in Niederösterreich überhaupt und die Anzahl der Deutschen in Mähren! In Mähren erhalten 670.000 Deutsche 19 Mandate, während die halbe Million Böhmen in Niederösterreich keine Berücksichtigung finden."
Allein in Niederösterreich gebe es über 40.000 Wähler, welche nicht der deutschen Sprachgruppe angehörten: "Sind das vielleicht Italiener oder Russen? Das sind Böhmen! Es leben also in Niederösterreich nach der Statistik der Regierung über 40.000 Wähler, die unserer Nation angehören, und die Regierung hat nicht die Courage, dieser großen Anzahl von böhmischen Wählern ein Mandat zu gewähren. Den 670.000 Deutschen in Mähren aber gibt sie 19 Mandate."
Doch es gebe die Pluralität nicht nur in nationaler Hinsicht, auch in sozialer Richtung: "Denn was bedeutet die so genannte Sesshaftigkeit? Das ist schon die Pluralität." Seine Partei sei immer für das allgemeine und gleiche Wahlrecht eingetreten, aber da dieser Entwurf nicht einmal die diesbezüglichen Mindestbedingungen erfülle, könne von Seiten seiner Partei hiezu keine Zustimmung kommen, schloss Klofac.
Adler: Wahlreform jetzt oder politisches Chaos
Gleichfalls zu einer weiteren Wortmeldung trat Victor Adler ans Rednerpult. Gleich seinen Fraktionskollegen wandte er sich scharf gegen jedwede Idee, die Pluralität doch noch in dem Entwurf zu verankern und warnte davor, die Wahlreform jetzt noch zum Scheitern bringen zu wollen. Man müsse den Entwurf so akzeptieren, wie er sei, "weil, wenn wir in diesem Punkte mit einem Beschlusse für die Pluralität die Wahlreform vereiteln würden - und sie wäre damit vereitelt, sie wäre zu Tode getroffen und könnte nie Gesetz werden -wir dann einem politischen Chaos gegenüberstünden."
Alle Schichten des Volkes seien schon von der Notwendigkeit des allgemeinen, gleichen Wahlrechts durchdrungen, die Politiker sollten aus dieser Erkenntnis die nötigen Konsequenzen ziehen. Das sage er keinesfalls aus Parteiinteresse heraus - "für unsere Partei ist uns nicht bange, komme es so oder so" -, sondern als jemand, dem die Zukunft des Landes am Herzen liege: "Wir wollen die ruhige Entwicklung für diesen Staat, weil auch das Proletariat dieser ruhigen Entwicklung bedarf."
Dazu gehöre freilich auch, dass man hinsichtlich einer Wahlreform endlich zu einem Ergebnis komme: "Und die Wahlrechtsbewegung würde nicht enden, sondern sie würde von neuem anfangen und sich naturgemäß in ganz anderen Formen als bisher abspielen, wenn jetzt die Wahlreform vereitelt würde." Daher sei es auch im Interesse der bürgerlichen, der konservativen Kräfte, "das allgemeine, gleiche Recht zu beschließen".
Romanczuk: Die Ruthenen von Staat und Krone im Stich gelassen
Die Geduld der Ruthenen freilich schien an dieser Stelle aufgebraucht. Julian Romanczuk verlas für den Ruthenenklub eine Erklärung. Nachhaltig beklagte er sich über die Benachteiligung seiner Nation bei der Verteilung der Mandate, durch welche die Hoffnungen, welche die Ruthenen auf die Wahlreform gelegt hätten, bitter enttäuscht worden seien.
Diese Enttäuschung sei umso größer, als alle Versuche, den Entwurf durch entsprechende Anträge ein wenig zu verbessern, fehlgeschlagen seien: "Die Regierungen und die Parteien des Abgeordnetenhauses haben ihre gerechtesten und bescheidensten Forderungen nicht berücksichtigt." Die Lage habe sich für die Ruthenen nicht im mindesten gebessert, jede Hoffnung sei durch diese starre Haltung "gänzlich vernichtet".
An einer "solchen Entrechtung unseres Volkes können wir, seine Vertreter, durch eine weitere Teilnahme an der Beschließung dieses Gesetzes nicht mitwirken", hielt Romanczuk daher fest. Während das ruthenische Volk immer seine Pflichten gegen Staat und Krone getreulich erfüllt habe, werde das ruthenische Volk von Staat und Krone im Stich gelassen: "Wir erheben somit im Namen des ruthenischen Volkes den feierlichen Protest gegen diesen Raub seiner Rechte, wir erklären, dass wir so ungerechte, uns vergewaltigende und für den österreichischen Staat geradezu schmachvolle Beschlüsse nicht als zu Recht geltend anerkennen und machen alle diejenigen, welche an diesen Beschlüssen schuld sind, für deren Folgen verantwortlich."
Es habe, so Romanczuk, keinen Sinn mehr, sich weiter um eine Verbesserung der Vorlage zu bemühen: "Allen Verhandlungen über die Wahlreform werden wir von nun an fernbleiben." Nach diesen Worten zogen die Abgeordneten des ruthenischen Klubs aus dem Plenarsaal aus.
Seitz: Hoffnung auf eine handhabbare Wahlordnung in der Zukunft
Am 23. November 1906 stand abermals Karl Seitz an der Rostra. Er beschäftigte sich nunmehr mit den Plänen der Regierung, den Wahlakt als solchen der Geheimhaltung zu unterwerfen. Nach Ansicht seiner Fraktion sei eine solche Vorgangsweise völlig unverständlich und keinesfalls vertretbar.
Auch sei es keinesfalls sinnvoll, Vertretern der wahlwerbenden Gruppen und der Presse den Zutritt zu den Wahlkommissionen zu verwehren. Beide würden Berichte schicken, die im Interesse der Bevölkerung seien. Es sei also nicht einzusehen, warum man mit dieser alten Gepflogenheit plötzlich brechen sollte.
An derlei Formulierungen merke man, dass das Gesetz am grünen Tisch entworfen worden sei, doch offenkundig sei es zu spät, hier noch Abhilfe zu schaffen. Seine Fraktion müsse sich also mit diesem Ausdruck des Protests begnügen. "Ich hoffe, dass das neue Haus, wenn es zusammengetreten sein wird, durch die Handhabung dieses Gesetzes Erfahrungen in reichlichem Maße geschöpft haben und ehestens daran gehen wird, eine Wahlordnung zu machen, die man wirklich handhaben kann."
Kramar: Den Tschechen geschieht großes Unrecht
Unmut über die geplante Wahlkreiseinteilung äußerte auch der jungtschechische Mandatar Karel Kramar (1860-1937), nachmals der erste Premier der neuen Tschechoslowakei, der sich vor allem an der geplanten Mandatszahl für die deutschsprachigen und für die tschechischsprachigen Böhmen stieß, in der er eine eklatante Benachteiligung der Tschechen erblickte.
Die Tschechen "fühlen das große Unrecht, welches uns geschieht". Man habe denn auch nur schwersten Herzens und mit "dem Gefühle der schwersten Opfer, welche wir für die soziale Gerechtigkeit bringen", ertragen, die Entwicklungen im Wahlreformausschuss mitzuverfolgen:
"Ein solches Opfer wie das böhmische Volk der Wahlreform bringt, ein solches Opfer bringt keine Nation."
Man ersehe aus dem Entwurf, "wie eingewurzelt das Unrecht in Österreich ist, dass man auch dann, wenn man unter der Fahne der Gleichheit eine neue Wahlordnung macht, sie nicht anders machen kann als wieder mit den alten Ungerechtigkeiten". Die Böhmen kämpften ihren Kampf, und sie müssten ihn fortsetzen, wenn der Entwurf in seiner vorliegenden Form angenommen werde. Das Volk "wird weiter kämpfen, bis ihm das volle Recht wird." Seine Fraktion habe getan, was sie tun konnte: "An ihnen liegt die Entscheidung."
Tavcar: Ungerechtigkeit gegenüber Kärntner Slowenen
Am 1. Dezember 1906, an jenem Tag, an dem schließlich über die Reformvorlage abgestimmt werden sollte, ergriff nochmals der Vertreter der slowenischen Liberalen Ivan Tavcar (1851-1923) das Wort. Er wies nochmals auf die Ungerechtigkeit hin, dass es den Kärntner Slowenen praktisch verunmöglicht werde, ein Mandat zu erlangen, was angesichts ihrer Anzahl eine inakzeptable Bevorzugung der Deutschsprachigen darstelle. Kritik übte er an dieser Stelle aber auch an den slowenischen Klerikalen und den Jungtschechen, die zu spät reagiert und damit die Aussicht, an dem Entwurfe noch etwas zu verbessern, vertan hätten.
Sustersic: Eine alte, ewig neue Geschichte
Dieser Kritik trat der SLS-Mandatar Ivan Sustersic (1863-1925) energisch entgegen und erinnerte daran, dass Tavcar einst selbst in den Reihen der SLS agiert habe. Er habe 1883 für den Wahlkreis Ljubljana-Land kandidiert, jenen Wahlkreis, den nun er, Sustersic, vertrete. Tavcars Kritik resultiere weit eher aus persönlichen Animositäten als aus inhaltlichen Gründen: "Es ist eine alte Geschichte, aber sie ist ewig neu". Und niemand, der bei den Verhandlungen zur Wahlreform dabei gewesen sei, könne leugnen, dass die SLS alles unternommen habe, "um in Steiermark und Kärnten ein möglichst günstiges Verhältnis für die Slowenen herauszuschlagen".
Man habe getan, "was in unseren Kräften stand" und müsse sich nun fragen: "Ist die Wahlreform mit allen ihren Mängeln, wie sie aus dem Ausschuss hervorgegangen ist und aus den Beschlüssen des Hauses hervorgehen wird, eine solche, dass wir schließlich dafür stimmen können, oder ist sie eine solche, dass wir unser Votum dagegen abgeben müssen." Letztlich würden Tavcars Liberale für ihre ablehnende Haltung ebenso die Verantwortung übernehmen müssen wie die SLS für ihre Zustimmung zur Wahlreform, schloss Sustersic.
Lemisch: Kein Anlass zur Sorge für die Kärntner Slowenen
Die Kritik der slowenischen Mandatare an den Verhältnissen in Kärnten meinte schließlich der deutschnationale Abgeordnete Arthur Lemisch (1865-1953), der 1918 bis 1921 und 1927 bis 1931 Landeshauptmann von Kärnten sein sollte, zurückweisen zu müssen. Es stimme nicht, dass die Kärntner Slowenen nicht politisch vertreten seien: "Sie waren vertreten von deutschgesinnten slowenischen Abgeordneten, zum Teile auch von Deutschen selbst."
Die Verhältnisse in Kärnten seien eben gänzlich andere als jene in der Krain oder in der Steiermark, es bestehe keinerlei Anlass zur Sorge für die Kärntner Slowenen, da doch die deutschnationalen Abgeordneten Kärntens sich der Vertretung der Interessen der slowenischen Bevölkerung zu einem besonderen Anliegen gemacht hätten und "auch mit Geschick immer vertreten haben".
Außerdem seien die Zahlen, mit denen die slowenische Seite agiere, völlig aus der Luft gegriffen. Es sei ein Faktum, "dass unter den Slowenen Kärntens fast die Hälfte Leute sind, die ihnen keine Antwort werden geben können, ob sie Deutsche oder Slowenen sind." Im übrigen wünsche die "slowenische Bevölkerung Kärntens in ihrer übergroßen Zahl", dass die herrschenden Zustände "weiter bleiben". Die Slowenen Kärntens seien "friedliebend, friedfertig und wirtschaftlich emporstrebend", sie hätten daher keinerlei Verständnis für die Zwistigkeiten, die von außen nach Kärnten hineinzutragen versucht würden.
Die Abstimmung: Neues Wahlrecht mit 194 gegen 63 Stimmen angenommen
Unmittelbar nach dieser letzten Wortmeldung trat der Präsident in das Abstimmungsverfahren ein, mit dem die Zweite Lesung der Vorlage abgeschlossen wurde. Seitens des Hauses wurde sodann der Antrag gestellt, sofort zur Dritten Lesung zu schreiten. Dieser Antrag fand die erforderliche Mehrheit, der Präsident schritt somit zur finalen Abstimmung der Materie. Wenig später konnte er bekanntgeben, das Gesetz "wurde mit 194 gegen 63 Stimmen, also mit der erforderlichen Zweidrittelmajorität angenommen". Das Protokoll vermerkt an dieser Stelle: "Lebhafter, anhaltender Beifall und Händeklatschen".
Hinweis: Über den Weg zum neuen Wahlrecht siehe die PK-Ausgaben mit den Nummern 31, 41, 162, 164, 166, 293, 420, 427, 458, 462 und 466. Die Serie wird fortgesetzt.
(Schluss)
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